
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Fluchtgefahr statt Familienfeier
Fluchtgefahr oder Familienfeier?
Die Frau des spanischen Ministerpräsidenten will reisen – nach Ankara zum NATO-Gipfel, nach London zur Graduierung der Tochter. Klingt harmlos? Mitnichten. Die vereinte Nebenklage unter Führung von Hazte Oír legt in einem Schreiben an Richter Juan Carlos Peinado unmissverständlich dar, warum sie der Bitte um Ausreise „definitiv und total“ widerspricht. Der Grund: ein „begründetes Fluchtrisiko“. Wer die Fakten nüchtern betrachtet, muss der Klage recht geben.
Begoña Gómez wurde der Pass bereits am 20. Juni entzogen. Sie ist formell angeklagt – wegen Tráfico de influencias, Korruption, Untreue und Veruntreuung. Die mögliche Strafe: bis zu 24 Jahre Haft. Wie die Zeitung 20 Minutos berichtet, argumentiert die Nebenklage völlig zu Recht: Je höher die drohende Strafe, desto größer der Anreiz zur Flucht. Und desto irreparabler der Schaden für das Verfahren, sollte sie gelingen.
Der Fall Gómez: Ein Test für die Rechtsstaatlichkeit
Besonders brisant: Das Reiseziel Türkei. Es ist kein EU-Staat, nicht an die europäische Haftbefehlsordnung gebunden. Auslieferungsverfahren sind dort langwierig, ungewiss, politisch beeinflussbar. Wer ernsthaft glaubt, dass eine Person mit solchen Kontakten und Mitteln dort nicht untertauchen könnte, ignoriert die Realität. Auch London ist nach dem Brexit kein Selbstläufer mehr – die justizielle Zusammenarbeit mit Großbritannien hat spürbar nachgelassen.
Die Verteidigung von Gómez versucht gegenzusteuern: Sie reise im offiziellen Flugzeug, in Begleitung der Sicherheitskräfte des Präsidenten. Das sei Garantie genug. Ein schwaches Argument. Denn wer garantiert, dass sie nicht nach der Ankunft in Ankara eigene Wege geht? Dass sie nicht von der Delegation abspringt? Die Nebenklage weist zudem darauf hin, dass für den angeblichen Graduierungstermin in London kein einziger Beleg vorgelegt wurde – keine Einladung, keine Bestätigung der Schule. „Die bloße Behauptung der Partei ist keine ausreichende Dokumentation“, so das knappe Fazit.
Es geht nicht um Neid oder politische Schikane. Es geht um Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Jeder andere Beschuldigte, der mit 24 Jahren Haft rechnen muss, bekäme eine solche Reiseerlaubnis wohl kaum. Die Justiz muss hart bleiben – und die Reise verweigern. Alles andere wäre ein fatales Signal an alle, die glauben, dass Macht vor Strafe schützt.
Quelle: 20minutos.es