Enkelin muss gestohlene Rente zurückzahlen

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Asturien

Enkelin muss gestohlene Rente zurückzahlen

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Jahrelanger Rentenbetrug: Spanischer Oberster Gerichtshof zieht die Reißleine

Wer das Konto einer toten Angehörigen weiterplündert, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Der Tribunal Supremo in Madrid hat jetzt ein Exempel statuiert und eine Frau zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte über Jahre hinweg die Witwenrente ihrer verstorbenen Großmutter bezogen und dafür nun die Quittung erhalten.

Jahrzehntelanges Schweigen, kräftiges Abkassieren

Der Fall ist so dreist wie einfach gestrickt. Die Großmutter führte ein Konto, auf das die Sozialversicherung monatlich ihre Pension überwies. Als die Frau 1988 starb, passierte zunächst nichts Ungewöhnliches – die Zahlungen liefen weiter. Doch selbst nach dem Tod der Mutter im Jahr 2013, die Mitinhaberin des Kontos war, rührte sich niemand. Bis Dezember 2019 wussten weder das Instituto Nacional de la Seguridad Social noch die Bank vom Ableben der Rentnerin. Diese Wissenslücke nutzte die Enkelin schamlos aus.

Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, griff die Verurteilte über Jahre hinweg auf das Konto zu – mit Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften. Insgesamt flossen so 61.834,46 Euro an Rentengeldern auf das Konto, das erst 2021 aufgelöst wurde. Die Bank erstattete der Sozialversicherung 39.176,22 Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2019. Die Differenz von knapp 30.000 Euro soll nun die Enkelin zahlen.

Klare Ansage der obersten Richter

Besonders bemerkenswert: Zwei Instanzen hatten die Frau freigesprochen. Erst der Oberste Gerichtshof machte Schluss mit der Milchmädchenrechnung. Die Argumentation der hohen Richter ist eindeutig: Die Frau wusste, dass die Gelder unrechtmäßig waren, und verschwieg den Tod der Rentnerin bewusst. „Der unrechtmäßige Charakter des Rentenbezugs ergibt sich aus der Logik der Dinge selbst sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen“, heißt es in dem Urteil.

Dass die Behörden und die Bank ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hatten, werten die Richter nicht als Entlastung für die Angeklagte. Im Gegenteil: Die fehlende Überwachung ändere nichts daran, dass sich die Frau widerrechtlich bereichert habe. Ihr obliege die Pflicht, die zuständigen Stellen über den Tod der Großmutter zu informieren. Die bewusste Hintergehung dieser Pflicht sei der Kern des Betrugsdelikts.

Signal gegen dreisten Sozialbetrug

Das Urteil ist ein starkes Signal: Wer es mit dem Sozialstaat treibt, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Neben der Haftstrafe und der Geldzahlung verhängten die Richter ein dreijähriges Verbot, öffentliche Gelder oder Steuervergünstigungen zu erhalten. Die Entscheidung des Supremo korrigiert damit eine fragwürdige Rechtsprechung der Vorinstanzen und stellt klar: Aufklärungspflichten gegenüber der Sozialversicherung sind keine lästige Formalie, sondern fundamentale Bürgerpflicht. Wer sie ignoriert, zahlt am Ende doppelt – mit Freiheit und Geldbörse.

Quelle: Europa Press


Quelle: europapress.es

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