
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Der koloniale Bonus bei der Einbürgerung
Zwei Jahre für die einen, zehn für die anderen
Die spanische Migrationspolitik offenbart einmal mehr ihre Schieflage. Während das Innenministerium um Almudena Martínez studioso die Grenzen hochzieht, verteilt die sozialistische Regierung unter Pedro Sánchez mit der einen Hand großzügig Aufenthaltstitel. Konkret: Fast 1,2 Millionen Menschen haben sich für die jüngste Regularisierungswelle beworben – und das Kabinett rechnet damit, dass die allermeisten auch durchkommen. Die Zahlen stammen aus dem Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration.
Doch wer genau profitiert? Laut Regierungsangaben kommen 67 Prozent der Antragsteller aus Lateinamerika. Für sie gilt eine Sonderregel: Nach nur zwei Jahren legalen Aufenthalts können sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Der Rest der Welt – etwa Marokko, das mit 11,8 Prozent der Anträge auf Platz zwei liegt – muss zehn Jahre warten. Das ist kein Versehen, sondern staatlich gewollte Ungleichbehandlung.
Der historische Kniefall
Die Begründung für diesen „Iberoamerika-Bonus“ liest sich wie ein Relikt aus Kolonialzeiten: „affinität histórica y cultural“. Man wolle die Integration von Bürgern aus Ländern mit einer „besonderen Beziehung zu Spanien“ fördern. Klingt nett, ist aber faktisch ein Privileg, das auf Abstammung und Herkunft beruht. Wer aus Peru oder Kolumbien kommt, ist schneller Spanier als jemand aus Tanger oder Dakar – selbst wenn beide seit Jahren hier arbeiten, Steuern zahlen und ihre Kinder in dieselbe Schule schicken.
Die Folge: Rund 800.000 Lateinamerikaner könnten schon in zwei Jahren den roten Pass in den Händen halten. Das sind mehr als die Einwohnerzahl von Barcelona. Und während die spanische Linke sonst gern über Antirassismus und Gleichheit spricht, wird hier mit offenen Karten nach Herkunft sortiert. Wie ... berichtet, reicht für die Schnellspur die „gute zivilrechtliche Führung“ und ein bestandener Test zu Verfassung und Kultur – den absolvieren auch alle anderen.
Integration oder Bevorzugung?
Die Befürworter dieser Regelung argumentieren, die historische Verbundenheit erleichtere die Integration. Das mag für viele Lateinamerikaner stimmen – aber es ist ein schwaches Argument, daraus ein Gesetz zu machen. Denn Integration misst sich nicht an der Herkunft, sondern an der Bereitschaft, sich einzufügen. Ein marokkanischer Ingenieur, der fließend Spanisch spricht und seine Kinder in der Schule engagiert, ist nicht weniger integriert als ein kolumbianischer Kellner mit turbulentem Lebenslauf.
Doch das Gesetz unterscheidet nicht nach Leistung, sondern nach Kolonialgeschichte. Das ist nicht nur ungerecht, es untergräbt auch den Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Artikel 14 der spanischen Verfassung festgeschrieben ist. Die Regierung mag das als „privilegierte Beziehung“ verkaufen – in Wahrheit ist es ein Anachronismus, der längst abgeschafft gehört.
Quellen
- Artikel 22 des Código Civil (spanisches Zivilgesetzbuch) regelt die verkürzte Einbürgerungsfrist für Iberoamerikaner.
- 20minutos (Hrsg.): „Dos de cada tres inmigrantes regularizados podrán optar a la nacionalidad española en dos años“, 22. Mai 2025, Online unter: https://www.20minutos.es/nacional/dos-cada-tres-inmigrantes-regularizados-podran-optar-nacionalidad-espanola-dos-anos_7009896_0.html
Quelle: 20minutos.es