
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Chefin der Guardia Civil angeklagt
Ermittlungen gegen die Führungsspitze
Der Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional, Santiago Pedraz, hat die Generaldirektorin der Guardia Civil, Mercedes González, und den stellvertretenden operativen Direktor (DAO), Manuel Llamas, offiziell als Beschuldigte in das Verfahren um die mutmaßlichen „Kanalisationen“ des PSOE aufgenommen. Ihnen werden ein mögliches Vergehen der Rechtsbeugung sowie ein weiteres Delikt gegen die Rechtspflege zur Last gelegt. Mit diesem Schritt folgte der Richter einem Antrag der Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung, dem sich auch die von der Volkspartei (PP) vertretenen Nebenkläger angeschlossen hatten. Nach Informationen verschiedener spanischer Medien hatte die steuernde Zentralen Einheit (UCO) der Guardia Civil zuvor belastendes Material vorgelegt.
Die Rolle der Beschuldigten
Mercedes González soll mehrere Treffen mit Leire Díez gehabt haben, einer zentralen Figur in den Ermittlungen, die als „Klempnerin“ bezeichnet wird. Die UCO berichtet, Díez habe ihre angebliche Vertrauensstellung zur Generaldirektorin nutzen wollen, um interne Ermittlungen gegen die UCO selbst in Gang zu setzen. Die Einheit galt als ein Hauptziel der mutmaßlichen Schmutzkampagne. Der UCO zufolge soll es Díez gelungen sein, González zu administrativen Schritten gegen die eigenen Ermittler zu bewegen. Der DAO Manuel Llamas, so der Vorwurf, soll auf den ehemaligen UCO-Chef Rafael Yuste Druck ausgeübt haben, sich bei politisch brisanten Fällen zurückzuhalten. Yuste gab dies bei einer Vernehmung durch die UCO zu Protokoll.
Termine und weitere Beteiligte
Beide Beschuldigten sind für den 16. Juli zur Aussage vor Richter Pedraz geladen. Ein Tag zuvor sollen die Staatsanwälte Diego Villafañe und Beatriz López als Zeugen erscheinen. Der Richter lehnte es ab, auch den ehemaligen Generaldirektor Leonardo Marcos anzuklagen. Die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe der Nebenklage, er habe ein Ermittlungsergebnis der UCO als „prospektiv und bösartig“ bezeichnet, seien strafrechtlich nicht relevant, so die Begründung. Marcos soll zudem verlangt haben, dass ein Folgebericht der UCO innerhalb einer Woche vorliegen müsse.
González selbst hatte am 16. Juni vor dem Senat ausgesagt. Sie gab die Treffen mit Leire Díez zu, bestritt jedoch jeglichen Zusammenhang mit einer Kampagne gegen die UCO. Sie habe zu keinem Zeitpunkt Druck auf die Einheit ausgeübt, weder durch Díez noch durch sonst jemanden. Sie räumte jedoch ein, dass wegen der Weitergabe von Nachrichten zwischen José Luis Ábalos und Pedro Sánchez interne Informationsverfahren eingeleitet worden seien.
Neue Beweise im Fall
Neben diesen Anklagen ordnete Richter Pedraz an, zwei Aussagen der Geschäftsfrau Carmen Pano in die Akten aufzunehmen. In diesen, bereits in anderen Verfahren getätigten Aussagen, behauptet Pano, auf Anweisung von Víctor de Aldama 90.000 Euro Bargeld in der PSOE-Parteizentrale in der Calle Ferraz abgeliefert zu haben. Die UCO vermutet, dass im Umfeld der mutmaßlichen Schmutzkampagne versucht wurde, Pano und ihren Fahrer zu bestechen, um ihr Zeugnis zu ändern. Die dafür verdächtigte Anwältin Leticia de la Hoz soll am 14. Juli als Beschuldigte vernommen werden. Zudem soll Richter Pedraz die Dokumente des Justizministeriums zur Einbürgerung des Venezolaners Nervis Villalobos anfordern, bei der Leire Díez möglicherweise Einfluss genommen haben könnte.
Quelle: 20minutos.es