Zwei Jahre Haft nach sexueller Aggression

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Benalmádena

Zwei Jahre Haft nach sexueller Aggression

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Berufung ohne Erfolg

Der oberste Gerichtshof Andalusiens (TSJA) hat die Berufung eines jungen Mannes gegen seine Verurteilung wegen sexueller Übergriffe abgewiesen. Der Mann war zuvor von der neunten Strafkammer der Provinzgerichtsbarkeit Málaga zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden – eine Entscheidung, die nun rechtskräftig Bestand hat.

Vorfall in privater Runde

Wie das Gericht in seinem Urteil feststellt, ereignete sich der Vorfall im Jahr 2022 in einer Wohnung in Benalmádena. Eine Gruppe junger Leute hatte sich dort zu einem Abendessen versammelt, darunter das spätere Opfer und der damals gerade volljährig gewordene Angeklagte. Nach dem Essen legten sich die Anwesenden zum Schlafen auf ein Sofa. Der Verurteilte und das Mädchen saßen dabei nebeneinander.

In diesem Moment begann der damals 18-Jährige, die 15-Jährige zu berühren. Das Mädchen, das nach den Feststellungen erhebliche Mengen Alkohol konsumiert hatte, reagierte nach Angaben des Gerichts nicht sofort: Sie sei von der Situation überrascht und wie gelähmt gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Erst nach einiger Zeit konnte sie sich aufraffen und verließ abrupt den Raum.

Psychische Folgen für das Opfer

Der Vorfall hatte für die Jugendliche erhebliche gesundheitliche Konsequenzen. Nach der Tat musste sie sich in einer psychiatrischen Einrichtung in Behandlung begeben; die Richter sprechen von bleibenden seelischen Schäden, die auf die „unerwartete, überraschende und übergriffige“ Situation zurückzuführen seien.

Strafmilderung wegen Alkohol

Das Gericht verurteilte den Mann wegen sexueller Aggression gegen eine unter 16-Jährige. Bei der Strafzumessung berücksichtigte es eine verminderte Schuldfähigkeit: Der Angeklagte hatte – wie auch seine Freunde – große Mengen Alkohol getrunken, was nach Auffassung der Kammer seine Wahrnehmung und Willenskraft beeinträchtigte.

Über die Haftstrafe hinaus verhängte das Gericht fünfjährige Bewährungsaufsicht sowie ein Kontakt- und Annäherungsverbot zum Opfer. Zudem muss der Verurteilte eine Entschädigung in Höhe von 19.952,93 Euro zahlen.

Verteidigung scheitert vor höherer Instanz

Die Verteidigung legte gegen das Urteil Berufung ein und zielte unter anderem auf die Unschuldsvermutung. Der TSJA wies das Vorbringen jedoch in allen Punkten zurück. Die Beweislage sei ausreichend, um die Verurteilung zu tragen, so die Richter; eine Verletzung von Verfahrensrechten liege nicht vor.

Wie das Nachrichtenportal Europa Press berichtet, ist das Urteil damit rechtskräftig.


Quelle: europapress.es

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