
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Urteil nach Kuss-Attacke in Málaga
Ein Vorfall während der Feria de Málaga im August 2024 hat nun ein juristisches Nachspiel. Wie die spanische Nachrichtenagentur SER berichtet, verurteilte die Audiencia de Málaga einen Mann zu einer Haftstrafe, weil er eine Frau aus homophoben Motiven attackierte. Die Tat ereignete sich, als das Opfer und seine Partnerin auf dem Festgelände saßen und sich küssten.
Eskalation nach Annäherungsversuch
Der Täter hatte zunächst versucht, ein Gespräch mit den beiden Frauen anzuknüpfen. Als sie ihn aufforderten, sie in Ruhe zu lassen, reagierte er aggressiv. Laut Gerichtsakte begann er, die Frau mit beleidigenden Äußerungen zu ihrer sexuellen Orientierung zu beschimpfen und schlug ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht und auf den Rücken. Die Frau verlor das Bewusstsein und musste medizinisch versorgt werden. Zeugen alarmierten die Polizei, die den Angreifer noch in der Nähe festnehmen konnte.
Urteil mit Auflagen
Die Kammer wertete die Taten als Hassdelikt in Tateinheit mit einem Verstoß gegen die moralische Integrität sowie als Körperverletzung mit dem Strafverschärfungsgrund der Homophobie. Sie hob hervor, dass die „beleidigenden und erniedrigenden“ Äußerungen, der öffentliche Schauplatz und die körperliche Gewalt eine schwere Demütigung darstellten. Neben der einjährigen Haftstrafe – deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde – muss der Verurteilte eine Geldstrafe zahlen, darf sich der Frau dreieinhalb Jahre nicht nähern und wird für vier Jahre von pädagogischen Berufen ausgeschlossen. Zudem soll er 1.380 Euro Schadensersatz leisten und einen Kurs zur Gleichbehandlung absolvieren.
Hintergrund solcher Taten ist oft ein gesellschaftliches Klima, das queere Paare im öffentlichen Raum immer wieder zur Zielscheibe macht. Der Fall zeigt, dass Justiz und Zivilgesellschaft gleichermaßen gefordert sind, um solcher Gewalt entgegenzuwirken.
Quelle: axarquiaplus.es