
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Spaniens „Enkelgesetz“ entzweit die Politik
Die Diskussion um die sogenannte Ley de Nietos hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die Partei Iustitia Europa hat bei der Junta Electoral Central Beschwerde eingelegt. Ihr Vorwurf: Die massenhafte Nationalisierung von Nachkommen spanischer Exilanten könne als „Manipulation“ des Wahlregisters gewertet werden. Auch die Vorsitzenden von PP und Vox, Alberto Núñez Feijóo und Santiago Abascal, werfen der Regierung vor, mit dem Gesetz gezielt das Stimmvolk zu vergrößern. Feijóo spricht von „ingeniería electoral“ – Wahltechnik, die das Zensus einseitig verändere.
Ursprung und Zielsetzung
Die Ley de Nietos ist kein eigenständiges Gesetz, sondern eine Zusatzbestimmung (disposición adicional octava) des Ley de Memoria Democrática, das der spanische Kongress am 14. Juli 2022 verabschiedete. Der Senat stimmte am 5. Oktober desselben Jahres zu. Die Regelung soll den Nachkommen jener Spanier die Staatsbürgerschaft zurückgeben, die während des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur ins Exil gezwungen wurden. Betroffen sind Kinder, Enkel und in bestimmten Fällen auch weitere Nachkommen. Die Nationalität wird als „spanische Herkunftsstaatsbürgerschaft“ gewährt, was nicht nur das Passrecht, sondern alle verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten einschließt.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Personen, die außerhalb Spaniens geboren wurden und deren Eltern oder Großeltern ursprünglich spanische Staatsbürger waren, diese aber durch das Exil aus politischen, ideologischen oder sexuellen Gründen verloren oder aufgegeben haben. Ebenfalls erfasst sind Kinder spanischer Frauen, die vor der Verfassung von 1978 durch Heirat mit Ausländern ihre Nationalität einbüßten. Auch volljährige Kinder von Personen, die bereits in früheren Verfahren die Staatsbürgerschaft auf diesem Weg erhielten, können den Antrag stellen.
Der Antrag muss über das zuständige spanische Konsulat gestellt werden. Nachzuweisen sind die familiäre Verbindung, Geburtsurkunden, Belege für die spanische Staatsbürgerschaft der Vorfahren sowie – falls erforderlich – Dokumente, die die Exilsituation belegen. Die Frist läuft seit Inkrafttreten des Gesetzes und endet im Oktober 2025.
Zahlen und Prognosen
Bis Januar 2026 hatte die konsularische Verwaltung nach Angaben von 20minutos mehr als eine Million Anträge bearbeitet. Davon wurden rund 490.000 bewilligt, über 255.000 Antragsteller sind bereits offiziell registriert. Noch etwa 1,4 Millionen Verfahren sind offen. Das Padrón de Españoles Residentes en el Extranjero (PERE) wies zum Jahresbeginn 2026 rund 3,2 Millionen registrierte Spanier im Ausland aus – ein Plus von 5,1 Prozent innerhalb eines Jahres. Die Soziologin Elisa Brey von der Universität Complutense Madrid führt diesen Anstieg vor allem auf die Nationalisierungen durch die Ley de Nietos zurück, ergänzt um die zunehmende Auswanderung und eingebürgerte Migranten.
Langfristig könnten durch diese Regelung und zusätzlich durch die geplante außerordentliche Regularisierung von Migranten insgesamt drei bis vier Millionen neue Wahlberechtigte hinzukommen. Diese Zahl gewinnt an Bedeutung angesichts der knappen 339.119 Stimmen, die bei den letzten Parlamentswahlen PP und PSOE trennten.
Wahlrecht und Einfluss auf das Zensus
Die neu eingebürgerten Spanier sind nicht automatisch im Censo de Españoles Residentes Ausentes (CERA) enthalten. Erst nach dem Treueeid auf die Verfassung und der Eintragung im Konsularregister werden sie in das Wahlverzeichnis aufgenommen – vorausgesetzt, sie sind in der jeweiligen Konsulardemarkation gemeldet. Mit der Eintragung erhalten sie das volle politische Stimmrecht bei nationalen, regionalen, europäischen und Kommunalwahlen.
Wie sich diese neuen Wähler tatsächlich auswirken, ist ungewiss. Die Wahlbeteiligung im Ausland liegt meist unter zehn Prozent. Zudem hängt der Einfluss von der territorialen Verteilung ab: Entscheidend ist die spanische Provinz, in der sich ein Neubürger registriert. In kleinen Wahlkreisen mit starker Auswanderungstradition könnte der Effekt deutlicher ausfallen. Der für den Auslandsbereich zuständige PSOE-Politiker César Mogo räumt ein, dass die spanischen Residenten in Argentinien nach Abschluss des Verfahrens „die dritt- oder viertgrößte Provinz Spaniens“ bilden würden – nur hinter Madrid und Barcelona.
Kritik der Opposition
Feijóo warnt zudem vor einer Verletzung des EU-Rechts durch die parallele geplante Regularisierung von Migranten. Er argumentiert, dass diejenigen, die auf diesem Weg einen Aufenthaltstitel erhalten, bereits nach zwei Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen könnten. Der PP-Chef stützt sich dabei auf einen aktuellen Beschluss des Tribunal Supremo, der eine Vorprüfung dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof angeregt hat.
Wie 20minutos berichtet, steht die Ley de Nietos damit im Zentrum einer politischen Auseinandersetzung, bei der es um nichts Geringeres geht als um die Machtbalance im spanischen Wahlrecht.
Quelle: 20minutos.es