Spanien plant kürzere Bereitschaftsdienste für Assistenzärzte

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Spanien plant kürzere Bereitschaftsdienste für Assistenzärzte

von Jonas Beck

Neue Obergrenze für Bereitschaftsdienste

Das spanische Gesundheitsministerium hat eine umfassende Reform der Arbeitsbedingungen für Mediziner in der Facharztausbildung (MIR) auf den Weg gebracht. Wie die Nachrichtenagentur 20 Minutos berichtet, sieht der Entwurf einer geänderten Verordnung vor, die tägliche Höchstdauer von Bereitschaftsdiensten von 24 auf 17 Stunden zu reduzieren. Die Zahl der Dienste soll auf maximal vier pro Monat begrenzt werden; mit Zustimmung des Arztes und nach einer Gefährdungsbeurteilung kann eine fünfte Schicht hinzukommen.

Die Gesamtbelastung aus regulärer Wochenarbeitszeit und Bereitschaftsdiensten darf im Monatsmittel 45 Stunden pro Woche nicht überschreiten – die normale Arbeitszeit beträgt künftig höchstens 35 Stunden. Damit will das Ministerium unter Leitung von Mónica García den „Ausbildungscharakter“ der Dienste stärken. Die konkrete Kompetenzvermittlung soll je nach Fachrichtung festgelegt werden.

Gestaffelte Vergütungszuschläge

Parallel dazu wird das Vergütungssystem angepasst. Der „Ausbildungsgrad-Zuschlag“ steigt progressiv: im ersten Jahr 10 Prozent des Grundgehalts, im zweiten 20 Prozent, im dritten 30 Prozent, im vierten 40 Prozent und im fünften Jahr 50 Prozent. Die regionalen Gesundheitsdienste können höhere Sätze vereinbaren. Bereits vom ersten Jahr an soll dieser Zuschlag gezahlt werden.

Strengere Ruhezeiten und Kontrollmechanismen

Zwischen zwei Arbeitsschichten müssen mindestens zwölf Stunden Ruhe liegen, pro Woche sind zusätzlich 24 zusammenhängende Ruhestunden garantiert. Kann diese wöchentliche Pause nicht gewährt werden, ist sie spätestens nach zwei Wochen nachzuholen. Die Krankenhäuser werden verpflichtet, elektronische Arbeitszeitkontrollsysteme einzuführen, auf die die Assistenzärzte jederzeit Zugriff haben. Bei wiederholten Verstößen drohen der betroffenen Lehreinheit Auflagen zur Verbesserung.

Erweiterte Nebentätigkeitsregelung

Erstmals wird eine spezifische Regelung für Nebentätigkeiten geschaffen: Assistenzärzte dürfen außerhalb der Dienstzeit literarische, künstlerische, wissenschaftliche oder technische Arbeiten ausüben, sofern diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und keinen professionellen Charakter haben. Zudem müssen die Träger der Lehreinheiten alle zwei Jahre eine psychosoziale Gefährdungsbeurteilung durchführen und präventive Maßnahmen umsetzen.

Die öffentliche Konsultation zum Verordnungsentwurf läuft noch bis zum 22. Juli. Änderungen betreffen auch die Planung der Jahresarbeitszeit, die den MIR spätestens zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden muss.


Quelle: 20minutos.es