Regularisierung: Regierung setzt auf Zeitgewinn

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Regularisierung: Regierung setzt auf Zeitgewinn

von Jonas Beck

Die spanische Exekutive rechnet nicht damit, dass eine gerichtliche Entscheidung über die außerordentliche Regularisierung von Migranten noch vor Abschluss des Verfahrens ergeht. Wie der Nachrichtendienst 20minutos.es berichtet, haben die zuständigen Ministerien die Bearbeitung der Anträge beschleunigt, um einem möglichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zuvorzukommen.

Hintergrund ist eine Anfrage des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo). Dieser hatte am 30. Juni, dem letzten Tag der Antragsfrist, in zwei Verfügungen den Regierungen der Autonomen Gemeinschaften Valencia und Aragon fünf Tage Zeit gegeben, um zu entscheiden, ob sie eine Vorlage an den EuGH für erforderlich halten. Die Frist endet etwa am 7. Juli. Selbst wenn beide Regionen auf einer Vorlage bestehen, könnte es Monate dauern, bis der EuGH eine Entscheidung trifft – Zeit, die nach Ansicht der Regierung für sie arbeitet.

Regierung beruft sich auf rechtliche Unumkehrbarkeit

Quellen aus dem Ministerium für Integration, soziale Sicherheit und Migration betonen, dass die bloße Zulassung eines Antrags bereits ein vorläufiges Aufenthalts- und Arbeitsrecht verleihe. Nach dieser Logik könnten selbst negative Urteile später keine bereits erteilten Genehmigungen mehr annullieren. „Man kann bereits erteilte Genehmigungen nicht zurückziehen“, heißt es aus dem Ministerium. Die Behörden arbeiten daher darauf hin, bis zur nächsten Entscheidung des Supremo am 7. Juli möglichst viele der geschätzt eine Million Anträge zu bearbeiten – nach Möglichkeit alle.

Bislang, so die letzten verfügbaren Zahlen von vor knapp einem Monat, lagen fast eine Million Anträge vor, davon rund 360.000 bereits zugelassene Verfahren. Die tatsächliche Zahl dürfte inzwischen deutlich höher liegen. Die Regierung geht davon aus, dass die letzten am 30. Juni eingereichten Anträge bis Ende September abschließend bearbeitet sein werden – ein Zeitraum, der nach ihrer Einschätzung viel zu kurz sei, um den gesamten EU-Vorlageprozess abzuschließen.

Justizielle Hürden bereits teilweise ausgeräumt

Das Ministerium verweist zudem auf die angebliche rechtliche Solidität des Dekrets. Es habe alle erforderlichen Kontrollen durchlaufen, unter anderem den Staatsrat passiert. Zudem habe der Oberste Gerichtshof bereits frühere Eilanträge der Autonomen Gemeinschaft Madrid und der Partei Vox auf Aussetzung der Maßnahme abgelehnt. „Wir sind absolut davon überzeugt, dass das Verfahren mit der europäischen Rechtsordnung vereinbar ist“, so die Quelle. Man arbeite eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um die aufgeworfenen Fragen zu klären.

Die Regierung pocht darauf, dass die Regularisierung ausschließlich spanische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vergebe, die nicht auf andere EU-Staaten übertragbar seien. Damit sei sie mit dem im Jahr 2024 verabschiedeten EU-Migrations- und Asylpakt vereinbar. Derzeit plant der Oberste Gerichtshof, dem EuGH eine „vorabentscheidende Auslegungsfrage“ zu stellen, sollte die Notwendigkeit dafür von den klagenden Regionen bestätigt werden.


Quelle: 20minutos.es