Polizisten sollen VioGén-Daten ausspioniert haben

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Granada

Polizisten sollen VioGén-Daten ausspioniert haben

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Schutzsystem ausgehebelt: Anklage fordert drastische Strafen

Granada steht vor einem Justizskandal, der das Vertrauen in den staatlichen Opferschutz fundamental erschüttert. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass hohe Beamte der lokalen Polizei systematisch die hochsichere Datenbank VioGén angezapft haben, um die Daten einer Frau auszuspionieren, die von ihrem eigenen Kollegen misshandelt wurde. Nun fordert die Staatsanwaltschaft im Auftrag des Opfers bis zu zwölfeinhalb Jahre Haft für die acht beschuldigten Ordnungshüter.

Die Anklageschrift, über die Europa Press berichtet, zeichnet ein düsteres Bild von Amtsmissbrauch und mutmaßlichem Machtmissbrauch. Die Frau, deren Ex-Partner als Subinspektor der Polizei verurteilt wurde, hatte bereits im Juli 2024 Alarm geschlagen: Ihr Peiniger schien stets einen Schritt voraus, wusste angeblich über ihre Routinen, Arbeitszeiten und sogar neue Wohnorte Bescheid, oft bevor sie selbst dort ankam. Ihr Verdacht: Kollegen des Täters nutzten ihre privilegierten Zugriffsrechte auf VioGén, um die Frau auszuspähen.

47 illegale Abrufe, null Dokumentation

Die Justiz hat nun die Ermittlungen abgeschlossen und acht Beamte, darunter den ehemaligen Chef der Ortspolizei José Manuel Jiménez Avilés sowie den Leiter der Einheit für Frauen und Minderjährige, angeklagt. Die Anklage listet minutiös auf: Zwischen August 2023 und April 2024 sollen die Beschuldigten insgesamt 47 Mal ohne erkennbaren Anlass auf das hochsensible Schutzprofil der Frau zugegriffen haben. Besonders brisant ist der Vorwurf, dass die Abrufe keinerlei behördliche Begründung im System hinterließen – ein klares Indiz, dass hier nicht aus dienstlichem Interesse gehandelt wurde.

Der Dienstweg war offenbar bewusst umgangen worden: Die eigentliche Schutzverantwortung für die Frau lag bei der Guardia Civil. Doch die lokalen Beamten sollen sich dennoch ungeniert durch die Akten geklickt haben – darunter auch Daten über den Arbeitsalltag, Schutzmaßnahmen und sogar Informationen über die minderjährige Tochter des Opfers. Einige Beamte sollen sogar die höchste Sicherheitsstufe erreicht haben, auf der besonders sensible Details gespeichert sind.

Eine perfide Logik des Täters

Der Fall offenbart eine perfide Systematik, die an ein Verbrechen aus dem Lehrbuch grenzt. Die mutmaßlichen Drahtzieher handelten nicht ohne Grund, so die Überzeugung der Anklage: Der Chef der Polizei soll die Aktion angewiesen haben, um Material für ein Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten – den Ex-Partner des Opfers – zu sammeln. Als dieser Plan scheiterte und das interne Verfahren nach acht Tagen eingestellt wurde, hörten die Zugriffe dennoch nicht auf – im Gegenteil. Statt disziplinarischer Konsequenzen wurde der mutmaßliche Täter gar befördert.

Die psychologischen Folgen für das Opfer sind kaum zu ermessen. In einer Stellungnahme schildert die Frau einen „Zustand permanenter Alarmbereitschaft“. Sie habe ihre Sicherheitsvorkehrungen radikal verschärfen müssen – bis hin zu dem Punkt, dass sie geplante Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr in das VioGén-System eintragen ließ, aus Angst, genau darüber wieder ausspioniert zu werden.

Harte Forderungen, offene Fragen

Die private Anklage verlangt nicht nur hohe Haftstrafen und lange Amtsenthebungen für die acht Beamten, sondern auch Schmerzensgeld in Höhe von je 20.000 Euro für das Opfer und ihre Tochter. Zudem wird die Stadt Granada als Arbeitgeberin in der Pflicht gesehen, da die Taten angeblich mit städtischen Mitteln, Zugangsdaten und innerhalb hierarchischer Strukturen begangen wurden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Andalusiens sieht das anders und forderte überraschend die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, es liege kein Straftatbestand vor. Eine Haltung, die bei Beobachtern Kopfschütteln auslöst, denn sie ignoriert die massive Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Perfidität des Vorgehens. Die nächste Eskalationsstufe ist das Gericht, das nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss. Ein Prozess würde nicht nur die Täter zur Rechenschaft ziehen, sondern auch offenlegen, wie tief das Misstrauen innerhalb der Polizei gegenüber dem eigenen Schutzsystem für Gewaltopfer tatsächlich ist.


Quelle: europapress.es

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