Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Malagas Umweltzone im rechtlichen Schwebezustand
Zonenregelung bleibt in Kraft – Bußgelder werden weiter verhängt
Die Niedrigemissionszone (ZBE) in Malaga ist weiterhin aktiv. Wie die für Mobilität zuständige Stadträtin Trinidad Hernández gegenüber „Málaga Hoy“ bestätigte, wird das Kontrollsystem fortgeführt und erfasst weiterhin Fahrzeugdaten. Demnach werden Fahrzeuge ohne Umweltplakette, die nicht in Malaga zugelassen sind, nach wie vor von der Einfahrt in die Zone ausgeschlossen und können mit Sanktionen belegt werden.
Für in Malaga zugelassene Fahrzeuge gilt hingegen eine Ausnahmeregelung, die unabhängig von einer Umweltplakette den Zugang ermöglicht. Diese Praxis wurde durch ein aktuelles Urteil nicht verändert. Der Stadtrat behält sich vor, juristische Schritte einzuleiten, während die bestehende Regelung aufrechterhalten wird.
Gerichtsurteil des TSJA stellt Teile der Verordnung infrage
Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts von Andalusien (TSJA) vom 24. Oktober 2024, das eine Klage der Partei Vox teilweise stattgab. Das Gericht annullierte das Kapitel der städtischen Mobilitätsverordnung, das Fahrzeugen ohne Umweltplakette den Zugang zur ZBE untersagt. Die Begründung: Die Regelung diskriminiere Fahrzeughalter, die außerhalb Malagas gemeldet sind, gegenüber ortsansässigen und verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Richter stützten sich dabei auf Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo). Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Stadtverwaltung hat 30 Tage Zeit, einen Kassationsantrag beim Obersten Gerichtshof zu stellen. Wie die Zeitung berichtet, ist die Erfolgsquote solcher Anträge jedoch gering.
Stadtrat zwischen Rechtslage und Klimaschutzverpflichtung
Laut Stadträtin Hernández erkennt das umstrittene Urteil zwei zentrale Punkte an: Erstens die rechtliche Verpflichtung der Stadt, eine Niedrigemissionszone einzurichten, und zweitens, dass das Verfahren zur Verabschiedung der Mobilitätsverordnung ordnungsgemäß war. Der beanstandete Punkt sei allein die unterschiedliche Behandlung von in- und auswärtigen Fahrzeugen.
„Der Stadtrat prüft die Möglichkeit, die Verordnung zu ändern, falls die juristische Entscheidung gegen einen möglichen Antrag der Stadt ausfallen sollte“, so Hernández. Sie verwies zudem auf die kommunale Pflicht, die ZBE gemäß dem nationalen Klimaschutzgesetz umzusetzen, um Fördermittel im Verkehrssektor zu erhalten.
Opposition fordert Kurswechsel und soziale Gerechtigkeit
Die politische Opposition nutzt die Gelegenheit für scharfe Kritik. Der Vox-Sprecher in Malaga, Francisco Alcázar, begrüßte das Urteil und bezeichnete die ZBE erneut als „diskriminierende Maßnahme ohne ökologische Rechtfertigung, die nur fiskalische Absichten verfolgt“.
Auch die sozialdemokratische PSOE und die Gruppierung Con Málaga äußerten fundamentale Bedenken. Mariano Ruiz Araujo (PSOE) nannte das Urteil eine „schlechte Nachricht“ für die Stadt, kritisierte aber zugleich die Umsetzung: „Es hat keinen Sinn, Zufahrtsbeschränkungen für das Zentrum zu verhängen, ohne vorher die Infrastruktur und Alternativen entwickelt zu haben, die es den Bürgern ermöglichen, ihre Mobilitätsgewohnheiten zu ändern.“
Toni Morillas von Con Málaga forderte die regierende Volkspartei (PP) auf, keinen Einspruch einzulegen, sondern die Verordnung sofort zu ändern. Sie sei „ein Schlag ins Gesicht der arbeitenden Familien“ und werde ohne ausreichende Park-and-Ride-Anlagen oder ein leistungsfähiges öffentliches Verkehrsnetz durchgesetzt. Morillas verlangte zudem eine sofortige Aussetzung des Sanktionsregimes, um eine Flut von Rechtsstreitigkeiten bereits verurteilter Bürger zu vermeiden.
Fazit: Entscheidung des Stadtrats steht aus
Die Stadtverwaltung von Malaga befindet sich in einem juristischen und politischen Dilemma. Sie muss eine gesetzlich vorgeschriebene Umweltzone betreiben, sieht sich aber mit einem Gerichtsurteil konfrontiert, das die bisherige Ausgestaltung für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung, ob ein kostspieliger und unsicherer Gang zum Obersten Gerichtshof angetreten oder die Verordnung nachgebessert wird, steht in den kommenden Wochen an. Bis dahin bleibt die Rechtsunsicherheit für Pendler aus dem Umland bestehen.
Quelle: malagahoy.es