Lehrer in Málaga vorläufig suspendiert

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Málaga

Lehrer in Málaga vorläufig suspendiert

von Jonas Beck

Vorwürfe führen zu sofortigen Maßnahmen

Die andalusische Bildungsbehörde hat einen Lehrer eines Gymnasiums in Málaga vorläufig von seinem Dienst suspendiert. Grund ist ein laufendes Ermittlungsverfahren der Polizei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin. Die Suspendierung wurde dem Pädagogen am 3. Juni offiziell mitgeteilt und gilt für die Dauer der Untersuchungen, wie die zuständige Consejería de Desarrollo Educativo y Formación Profesional bestätigte.

Ablauf der Ermittlungen

Den Ermittlungen zufolge soll der Lehrer die Tatbegehung innerhalb des Schulgebäudes ermöglicht haben. Konkret nutzte er laut dem polizeilichen Ermittlungsstand Situationen aus, in denen er mit der Schülerin allein war. Nach einer Strafanzeige der mutmaßlichen Opfers griff das auf Kinderschutz spezialisierte Grupo de Menores (Grume) der Policía Nacional ein. Die Beamten nahmen die erforderlichen Erstermittlungen vor und setzten den Verdächtigen vorläufig fest.

Aktueller Stand des Verfahrens

Nach der Festnahme wurde der Lehrer dem zuständigen Gericht vorgeführt und anschließend unter Auflagen vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Zu Beginn des Monats wurden im Rahmen der nun juristisch geführten Ermittlungen sowohl der beschuldigte Lehrer als auch die minderjährige Schülerin als Zeugin vernommen. Wie aus Justizkreisen verlautet, konzentrieren sich die aktuellen Nachforschungen auf die Aufklärung der konkreten Vorwürfe und die Sicherung von Beweismitteln.

Vorsorgliche Verwaltungsmaßnahme

Die Suspendierung stellt eine rein verwaltungsrechtliche Vorsichtsmaßnahme dar und ist unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang des Falls. Sie dient dem Schutz der Schüler und der Unversehrtheit des laufenden Verfahrens. Die Dirección General de Recursos Humanos der Junta de Andalucía ordnete diese Maßnahme an, während die staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen parallel weiterlaufen. Ein Schuldspruch durch ein Gericht liegt nicht vor; die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer möglichen Verurteilung.

Basierend auf offiziellen Mitteilungen der andalusischen Bildungsbehörde und Polizeiquellen, wie sie zunächst von Diario SUR veröffentlicht wurden.


Quelle: axarquiaplus.es

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