
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Lebenslange Haft für Mord an Schwiegermutter
Ein brutaler Akt der Gewalt
Das Provinzgericht der Balearen in Palma hat am vergangenen Donnerstag ein eindeutiges Urteil gefällt: Ein 47-jähriger portugiesischer Staatsangehöriger wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen, jedoch überprüfbaren Freiheitsstrafe („prisión permanente revisable“) verurteilt. Der Mann hatte im September 2023 seine 74-jährige Schwiegermutter in der Colònia de Sant Jordi auf Mallorca getötet.
Wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht, auf das sich die Nachrichtenagentur Europa Press beruft, schlug und trat der Angeklagte der älteren Frau über einen Zeitraum von etwa 15 Minuten mit Absatz und Schuh gezielt und wiederholt gegen den Kopf. Diese Angriffe führten direkt zu ihrem Tod.
Die Beweggründe und eine geschlechtsspezifische Komponente
Das Gericht stellte klar, dass der Täter wissentlich handelte, indem er eine „extrem fragile“ und aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustandes „besonders schutzbedürftige“ Person angriff. Laut Urteil suchte er durch seine Handlungen bewusst „unnötiges und unmenschliches Leid“ für das Opfer. Seine Motivation war es, seine Ex-Partnerin – die Tochter der Getöteten – zu „bestrafen“, indem er ihre Mutter tötete.
Der Richter wertete die Tat zudem als in einem „Kontext von Dominanz, Macht, Kontrolle und Verachtung gegenüber der Frau“ begangen. Dieser Umstand wurde als geschlechtsspezifischer erschwerender Faktor in die Urteilsfindung einbezogen.
Schnelles Urteil der Geschworenen und weitere Sanktionen
Bereits am 14. Mai hatte ein Schwurgericht des Provinzgerichts den Mann des Mordes für schuldig befunden und die Tat als „unmenschlich“ charakterisiert. Die Geschworenen hatten sich nach nur wenigen Stunden Beratung auf ihr einstimmiges Votum geeinigt, wie Europa Press berichtet.
Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verpflichtete das Gericht den Verurteilten, seiner Ex-Partnerin eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro zu zahlen. Für die Zeit nach einer möglichen Haftentlassung wurde ihm auferlegt, für die Dauer von zehn Jahren nicht auf Mallorca zu leben.
Das Urteil gilt als endgültig, da auf die Möglichkeit einer Berufung verzichtet wurde.
Quelle: europapress.es