Klatsche für Andalusien: Nord-Kläranlage endgültig gestoppt

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Málaga

Klatsche für Andalusien: Nord-Kläranlage endgültig gestoppt

von Jonas Beck

Höchstrichterliche Entscheidung besiegelt Projektende

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat mit einem Beschluss vom 28. Mai 2026 den langjährigen Rechtsstreit um die geplante Nord-Kläranlage (EDAR Norte) von Málaga beendet. Wie aus dem entsprechenden Schriftstück hervorgeht, das dieser Redaktion vorliegt, wies das Gericht die von der andalusischen Regionalregierung eingereichte Kassationsbeschwerde als unzulässig zurück. Das Gericht sah keinen "objektiven Kassationsinteresse", da die angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichts von Andalusien (TSJA) keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung habe. Gegen diesen Beschluss gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

Chronologie eines gescheiterten Großprojekts

Das Projekt, mit einem Investitionsvolumen von 105 Millionen Euro eines der größten wasserwirtschaftlichen Vorhaben in der Provinz Málaga, war seit 2003 für die Vega de Mestanza vorgesehen. Es sollte die Abwässer der Gemeinden Torremolinos, Cártama, Alhaurín el Grande, Alhaurín de la Torre und eines Teils der Stadt Málaga behandeln. Im Juni 2025 kippte das TSJA die Genehmigungen mit einer Grundsatzentscheidung. Die Richter monierten gravierende Mängel in der Umweltprüfung. So seien alternative Standorte nicht mit der gleichen Intensität untersucht worden, und die Wahl sei letztlich ausschließlich aus ökonomischen Gründen auf die Flussaue gefallen, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Die Vega de Mestanza ist als Teil des "Corredor Biológico Mundial" ausgewiesen und wurde sogar als "Kilometer Null" Süd-Europas für dieses globale Biotopnetzwerk benannt. Anwohner wie Mari Carmen Mestanza wiesen zudem regelmäßig auf die Hochwassergefahr hin; in einem Winter hätten die Grundstücke mindestens viermal durch Überflutungen des Guadalhorce unter Wasser gestanden.

Juristische Niederlagen und Konsequenzen für die Regierung

Für die andalusische Junta ist dies der zweite Rückschlag in kurzer Zeit. Erst zehn Tage vor dem Supremo-Beschluss hatte das TSJA bereits die für das Projekt vorgenommenen Enteignungen für nichtig erklärt, da sie an das nunmehr aufgehobene Vorhaben geknüpft waren. Beide Urteile belasten die Regionalkasse zusätzlich mit Gerichtskosten in Höhe von je 2.000 Euro.

Die zuständige Umweltbehörde teilte mit, man werde die Entscheidung "mit der nötigen Sorgfalt" prüfen und die technischen Dienste anweisen, zügig nach einer neuen Standortalternative für die dringend benötigte Kläranlage zu suchen. Der Sieg der Anwohner ist jedoch vollständig. Ihr Anwalt, Marcelino Abraira, kommentierte gegenüber Medien: "Das ist zu Ende." Er kritisierte, die Junta habe versucht, die gesamte Rechtsprechung des Supreme Court ändern zu lassen, um einen Einzelfall zu retten – ein Ansinnen, das das Gericht im Beschluss explizit zurückwies.

Ungeklärte Abwasserproblematik und ökonomische Last

Das endgültige Aus für die Kläranlage in der Vega de Mestanza wirft ein akutes Umwelt- und Finanzproblem auf. Wie die Regionalregierung stets betont hat, fließen ohne die Anlage jährlich etwa 5,9 Kubikhektometer (entspricht rund 1.750 Olympia-Schwimmbecken) ungeklärter Abwässer in den Fluss Guadalhorce und von dort ins Mittelmeer. Diese permanente Gewässerverschmutzung hat bereits finanzielle Folgen: Wegen Verstoßes gegen europäische Reinwasserrichtlinien muss Andalusien für dieses Gebiet Strafzahlungen von knapp 1,3 Millionen Euro pro Jahr leisten, wie aus offiziellen Angaben hervorgeht.

Die Suche nach einem neuen, rechtlich und ökologisch tragfähigen Standort für die Infrastruktur beginnt nun bei Null. Für die Bürgerinitiative aus der Vega de Mestanza und Lomas de Cantarranas ist der Kampf dagegen erfolgreich abgeschlossen. "Die Vega ist gerettet", lautete ihre erste Reaktion auf das historische Urteil.


Quelle: malagahoy.es