Flüchtige Beschuldigte scheitert vor Gericht

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Palma de Mallorca

Flüchtige Beschuldigte scheitert vor Gericht

von Clara Weber

Antikorruptions-Staatsanwaltschaft stellt Bedingung

Nach fast zwei Jahrzehnten auf der Flucht möchte Sonia Regina Da Costa, eine Schlüsselfigur im alten Korruptionsfall „Relámpago“, wieder rechtlich in Erscheinung treten – allerdings ohne persönlich vor Gericht zu erscheinen. Die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft der Balearen lehnt diesen Vorstoß nun entschieden ab. Sie beruft sich dabei auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

Der Fall „Relámpago“ und eine verlorene Spur

Der Fall Relámpago, eine großangelegte Untersuchung zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung, erschütterte Mallorca im Jahr 2007. Damals wurde die brasilianische Staatsbürgerin Sonia Regina Da Costa in Palma festgenommen, wie aus Gerichtsakten hervorgeht. Sie kam kurzzeitig frei, doch schon zwei Monate später wurde sie gemeinsam mit ihrem deutschen Ehemann erneut festgenommen – diesmal aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Österreich im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Millionenfraud im Internet.

Noch im selben Jahr verlor sich ihre Spur. Sie setzte sich ins Ausland ab und galt fortan als flüchtig. Neben den Vorwürfen in Spanien und Österreich ermittelten auch italienische Behörden gegen sie wegen ungewöhnlicher Geldbewegungen zwischen Italien, Spanien und Dubai.

Der Versuch, sich zu verteidigen – aus der Ferne

Im vergangenen Jahr meldete sich Da Costa über ihre Anwälte der Kanzlei Soriano i Piqueras zurück. Ihr Rechtsvertreter erkundigte sich nach dem Stand der noch laufenden Verfahren in Spanien, beantragte Akteneinsicht und erkundigte sich nach der Gültigkeit bestehender Haftbefehle und möglicher Vermögenspfändungen.

Daraufhin beantragte die Verteidigung, ihre Mandantin formell als Prozesspartei („personación“) in dem laufenden Verfahren zuzulassen. Dies wäre der erste Schritt, um ihre Verteidigungsrechte aktiv auszuüben. Ein Schritt, den die Anklagebehörde strikt ablehnt.

Die harte Linie der Staatsanwaltschaft

In einer schriftlichen Stellungnahme an das zuständige Gericht in Palma argumentiert der zuständige Antikorruptions-Staatsanwalt Juan Carrau mit Nachdruck. Er lehnt die Zulassung der Beschuldigten als Partei ab, solange sie sich dem Zugriff der Justiz entziehe. „Wer flüchtig ist und der Justiz entkommt, kann nicht zu seinen Gunsten handeln, ohne persönlich zu erscheinen“, stellte Carrau klar.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 sowie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In diesem Fall, so die Argumentation, überwiege eindeutig das öffentliche Interesse, die Beschuldigte dem Gericht vorzuführen, um das Verfahren überhaupt fortsetzen zu können. Da ihre Abwesenheit auf ihrer eigenen Entscheidung beruhe, stelle der Antrag auf Parteienstellung einen Missbrauch von Rechten dar.

Ein Netzwerk aus Briefkastenfirmen

Die Vorwürfe gegen Da Costa sind schwerwiegend. Wie aus den Ermittlungen im Fall Relámpago bekannt wurde, soll sie Hunderte spanische Gesellschaften gegründet und diese über eine Internetseite für etwa 2.000 Euro an Dritte verkauft haben. Als Muttergesellschaften sollen Firmen mit Sitz in Panama gedient haben. Den Ermittlern zufolge deutete alles auf ein komplexes Geflecht hin, das dazu diente, große Summen Schwarzgeld zu bewegen und die spanische Steuerbehörde zu betrügen.

Der Staatsanwalt wirft Da Costa in seiner Stellungnahme vor, sie handle „absolut konträr“ dazu, sich dem Gericht zu stellen. Statt sich den Behörden zu übergeben, obwohl sie von den gegen sie vorliegenden Haftbefehlen wisse, reiche sie lediglich Anträge ein. Dies geschehe auf eigene Gefahr und unterlaufe die Autorität des Gerichts.

Die Konsequenz ist eindeutig: Solange Sonia Regina Da Costa nicht persönlich vor dem Untersuchungsrichter in Palma erscheint, wird die spanische Justiz sie nicht als aktive Partei in dem Verfahren akzeptieren. Ein juristisches Patt, das nach fast 20 Jahren wohl nur sie selbst auflösen kann.


Quelle: diariodemallorca.es

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