Ein Bürgermeister, zwei Skandale

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Estepona

Ein Bürgermeister, zwei Skandale

von Redaktion

Wenn der Familienkreis zur Geschäftsgrundlage wird

Die Grenze zwischen privaten Gefälligkeiten und öffentlichem Amtsmissbrauch scheint in Estepona fließend zu sein. Wie das Gericht von Erster Instanz Nummer 4 in dem Malagaer Küstenort mitteilte, muss sich Bürgermeister José María García Urbano (Volkspartei PP) am 25. Mai vor Investigatoren verantworten. Der Vorwurf: administrative Veruntreuung und Vorteilsnahme. Konkret geht es, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, um die Vergabe einer Gastronomielizenz für ein öffentliches Gebäude an eine Firma, die mit der Lebensgefährtin seines eigenen Sohnes verflochten ist.

Die Anklage der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Malaga ist deutlich: Es gebe Hinweise darauf, dass bei der Ausschreibung im Jahr 2023 gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen übergangen worden seien. Eine vorangegangene Ermittlung der Geldwäsche-Einheit der Polizei lieferte die Grundlage. Nicht nur der Bürgermeister, auch die Stadträtin für Stadtplanung, der Stadtkämmerer, der Stadtschreiber und zwei technische Gutachter der Vergabekommission wurden vorgeladen.

Das Mantra der “absoluten Ruhe”

Die Reaktion des Rathauses folgt einem erwartbaren Muster: eisernes Leugnen und Beschwörung der eigenen Unschuld. In einer Stellungnahme betont die Kommunalverwaltung mit einer fast schon trotzigen “absoluten Ruhe”, das gesamte Verfahren sei gesetzeskonform, transparent und von Beamten – nicht von Politikern – durchgeführt worden. Der Bürgermeister habe weder der Vergabekommission angehört noch die Ausschreibungsunterlagen erstellt, so das Argument. Man verweise auf die Veröffentlichung auf der staatlichen Vergabeplattform und das Fehlen von Einspüchen.

Doch dieses Vertrauensbekenntnis wirkt brüchig. Es ist nicht der erste juristische Stolperstein für García Urbano. In einem separaten Verfahren fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und sechs Monate Haft gegen ihn, weil er eine Frau, mit der er eine “sentimentale Beziehung” unterhielt, als Aushilfskraft eingestellt haben soll. Die Vorwürfe: Veruntreuung und Amtsmissbrauch. Zwei Fälle, ein Muster: die vermeintliche Verwischung der Grenze zwischen Amt und Privatleben.

Das Prinzip der politischen Hygiene

Hier geht es nicht um eine juristische Haarspalterei, sondern um ein fundamentales Prinzip der Demokratie: politische Hygiene. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss nicht nur rechtlich einwandfrei sein, sie muss auch jeden Anschein von Befangenheit vermeiden. Wenn die Firma der künftigen Schwiegertochter den Zuschlag erhält, ist dieser Anschein – unabhängig von der technischen Legalität – bereits fatal. Es untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Neutralität ihrer Verwaltung.

Die Verteidigungslinie des Rathauses, die Verantwortung auf die beamteten Techniker abzuwälzen, ist durchsichtig. Die politische Führung trägt die Gesamtverantwortung. Sie setzt den Rahmen, sie wacht über die Einhaltung der Prinzipien. Ein Bürgermeister, der in einem solch sensiblen Bereich nicht höchste persönliche Distanz wahrt, verspielt Glaubwürdigkeit.

Ein Testfall für die Justiz

Der Fall aus Estepona wird zu einem Testfall. Testet die Justiz ihre Unabhängigkeit gegenüber der lokalen Politikmacht? Und testet die Wählerschaft ihre Bereitschaft, solche Verquickungen zu sanktionieren? Die „absolute Ruhe“ des Bürgermeisters mag taktisch sein. Die Ruhe der Bürger angesichts solcher Vorgänge wäre fahrlässig. Am 25. Mai beginnt die Aufklärung. Die Beweislast liegt nun bei denen, die stets die Legalität beschworen haben. Die Öffentlichkeit sollte genau hinhören.

Quellen: Gerichtsunterlagen (EFE), Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Malaga, Stellungnahme des Ayuntamiento de Estepona, Bericht der Polizeilichen Brigade für Geldwäsche.

Mehr aus Estepona & Andalusien