
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Dritte Streikwoche: Minimalversorgung auf den Balearen
Chronologie und Umfang des Ausstands
Der Arbeitskampf im balearischen Gesundheitswesen tritt in eine neue Phase. Vom 27. bis 30. April findet die dritte konzertierte Streikwoche der Ärzteschaft statt. Wie die Regionalregierung, die Conselleria de Salud, mitteilte, beginnt der Ausstand landesweit um 00:00 Uhr am Montag und endet offiziell um 23:59 Uhr am Donnerstag. In Einrichtungen mit Schichtbetrieb wird der Streik mit der ersten Schicht am 27. April aufgenommen und erst nach Ende der letzten Schicht beendet, auch wenn diese über die offizielle Deadline hinausgeht. Grund für die Proteste ist die vom spanischen Gesundheitsministerium vorgeschlagene Reform des Rahmenstatuts (Estatuto Marco), die von den Ärzteverbänden abgelehnt wird.
Methodik der Ermittlung: Die festgelegten Mindestdienste
Um die Patientenversorgung während des Streiks aufrechtzuerhalten, hat der regionale Gesundheitsdienst IbSalut, wie aus einer offiziellen Kommunikation hervorgeht, verbindliche Mindestdienst-Regelungen erlassen. Diese orientieren sich grundsätzlich am Versorgungsniveau an Feiertagen, wurden für die Streiktage jedoch in einigen Bereichen aufgestockt.
In der stationären Versorgung wird pro medizinischer Fachabteilung mit stationären Patienten sowie in den zentralen Diensten, die diese versorgen, ein zusätzlicher Facharzt im Morgendienst vorgehalten. Eine Ausnahme bildet der Anästhesiedienst, der mit zwei zusätzlichen Spezialisten verstärkt wird. Für ambulante Dienste, die an Feiertagen keinen Bereitschaftsdienst haben, ist die Anwesenheit mindestens eines Arztes im Morgendienst garantiert.
Differenzierte Besetzung nach Dringlichkeit
Die Besetzungsregeln variieren stark je nach Kritikalität der Dienstleistung, wie eine Analyse der Verfügungen zeigt:
- Zentrale Dienste: 30 Prozent des regulären Personals, außer in der Radiofysik (50 Prozent).
- Hämatologie und Hämotherapie: 50 Prozent des regulären Personals.
- Kritische und Notfalldienste: 100 Prozent der geplanten Leistungen. Dies betrifft laut Festlegung lebenswichtige Bereiche wie medizinische und strahlentherapeutische Onkologie, onkologische Chirurgie, Hämatologie, Notaufnahmen, Dialyse, Tageskliniken und die Krankenhausapotheke. Auch in den Not- und Rettungsdiensten (SUAP und 061) muss die Abdeckung bei 100 Prozent liegen.
- Stationäre Rotation: Für alle anderen stationären Dienste werden Mindestdienste so festgelegt, dass eine ordnungsgemäße Rotation und Weiterbehandlung der eingewiesenen Patienten sichergestellt ist.
Für lokalisierte Bereitschaftsdienste (Guardia Localizada) bleibt die Personalstärke unverändert. Dieses Personal ist für außerordentliche, nicht vorhersehbare Notfälle zuständig, die vom anwesenden Streikpersonal nicht übernommen werden können. Ausgenommen von den Mindestdienstverpflichtungen sind Assistenzärzte in Ausbildung (MIR) aufgrund ihres speziellen Beschäftigungsverhältnisses.
Primärversorgung: Stufenmodell nach Einwohnerzahl
Auch in der ambulanten Grundversorgung (Atención Primaria) gelten gestaffelte Regelungen. Im Morgendienst (8:00 bis 15:00 Uhr) muss jedes Gesundheitszentrum mit mindestens einem Allgemeinmediziner und einem Kinderarzt besetzt sein. Zentren mit mehr als 20.500 versicherten Patienten benötigen zwei Allgemeinmediziner und einen Kinderarzt.
Im Nachmittagsdienst (15:00 bis 20:00 Uhr) ist ein Arzt und gegebenenfalls ein Kinderarzt vorgeschrieben. Für den kontinuierlichen Bereitschaftsdienst (PAC) zwischen 15:00 und 23:59 Uhr müssen während der gesamten Streiktage alle dafür normalerweise eingeteilten Ärzte und Kinderärzte anwesend sein.
Die detaillierten Pläne zeigen den Versuch der Behörden, einen Balanceakt zwischen dem Streikrecht des medizinischen Personals und dem Schutz der Patientensicherheit zu vollziehen. Die volle Besetzung in lebenswichtigen Bereichen unterstreicht die priorisierte Aufrechterhaltung der Notfall- und Akutversorgung.