Neun Jahre Haft

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Marbella

Neun Jahre Haft

von Jonas Beck

Urteil in Madrid

Der schwedische Staatsbürger Joakim Broberg ist von der spanischen Audiencia Nacional zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der Stiefsohn der konservativen Bürgermeisterin von Marbella, Ángeles Muñoz, wurde wegen Drogenhandels und Geldwäsche schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Broberg über einen längeren Zeitraum Teil einer Organisation war, die zwischen 2019 und 2020 Drogen von Marokko über Spanien nach Schweden transportierte.

Die kriminelle Struktur

Die Ermittlungen von Guardia Civil, spanischer Nationalpolizei und schwedischer Polizei führten zur Anklage von 24 Personen. Die Gruppe setzte sich aus elf Schweden, sechs Polen, drei Spaniern, zwei Deutschen, einem Niederländer und einem Nordmazedonier zusammen. Als Kopf der Organisation wurde der Schwede Iván C. identifiziert, der die Lieferungen koordinierte, die Gewinne verwaltete und die Mitglieder entlohnte. Er erhielt die höchste Strafe von 16 Jahren Haft.

Die Sicherstellungen belegen das Ausmaß des Schmuggels: 244 Kilogramm Cannabis aus einer Lagerhalle in San Pedro de Alcántara (Málaga) im Wert von über 415.000 Euro, 550 Kilogramm Haschisch vor der Küste Granadas (919.000 Euro) sowie weitere knapp 28 Kilogramm Haschisch.

Differenzierte Schuldspruche

Das Gericht verurteilte Broberg zu viereinhalb Jahren Haft wegen Drogenhandels mit Stoffen, die keine schwere Gesundheitsschädigung verursachen, aber in erheblicher Menge vorlagen. Weitere viereinhalb Jahre kamen wegen Geldwäsche hinzu, hinzu kommt eine Geldstrafe von 4,9 Millionen Euro. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation sprachen die Richter Broberg jedoch frei. Sie begründeten dies damit, dass die verschiedenen Gruppen, die an den einzelnen Transporten beteiligt waren, nicht als eine einzige Makroorganisation betrachtet werden könnten. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre Haft gefordert und auf das organisatorische Geflecht verwiesen – das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Weitere Strafen und Geständnisse

Drei der 24 Angeklagten wurden freigesprochen. Elf Täter kamen in den Genuss einer Strafmilderung, weil sie die Taten gestanden und den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen zugestimmt hatten. Bei drei Verurteilten ordnete das Gericht die Abschiebung aus Spanien mit einem zehnjährigen Einreiseverbot an. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung unter der Auflage, innerhalb von vier Jahren nicht straffällig zu werden.

Wie die Nachrichtenagentur 20minutos unter Berufung auf die Urteilsbegründung berichtet, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann vor dem Obersten Gerichtshof Revision einlegen.


Quelle: 20minutos.es