
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Neue Wähler: Wie Gesetzesreformen das spanische Elektorat verändern
Potentieller Zuwachs von bis zu vier Millionen Wählern
Das spanische Wählerverzeichnis steht vor einer signifikanten Erweiterung. Grund sind zwei parallele politische Initiativen: die Anwendung des Gesetzes zur "historischen Erinnerung" – umgangssprachlich "Ley de Nietos" (Enkelkinder-Gesetz) genannt – und ein außerordentliches Regularisierungsverfahren für Immigranten ohne Papiere. Nach konservativen Schätzungen könnten in den nächsten Jahren zwischen drei und vier Millionen potenzielle neue Wähler hinzukommen. Diese Zahl gewinnt an Brisanz, wenn man den knappen Vorsprung der konservativen Volkspartei (PP) vor der regierenden Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) bei den letzten Parlamentswahlen betrachtet: Er lag bei lediglich 339.119 Stimmen.
Die rechtlichen Grundlagen und ihre politische Kritik
Das "Enkelkinder-Gesetz" ermöglicht es Nachkommen spanischer Exilanten, die Staatsbürgerschaft zu erlangen, ohne zuvor in Spanien gelebt haben zu müssen. Nach Angaben von Außenminister José Manuel Albares laufen derzeit über 2,4 Millionen entsprechende Anträge. Bis zum 31. März wurden bereits 545.000 Anträge genehmigt. Parallel dazu läuft ein Regularisierungsverfahren für Migranten, das nach Polizeiangaben bis zu zwei Millionen Menschen einen Aufenthaltsstatus verschaffen könnte.
Die Opposition, angeführt von PP-Chef Alberto Núñez Feijóo, wirft der Regierung vor, mit diesen Maßnahmen das Wählerverzeichnis zu ihren Gunsten zu manipulieren. "Papiere gegen Stimmen. Das ist eine Manipulation des Wählerverzeichnisses", erklärte Feijóo in einem Radiointerview. Seine Befürchtung: Neu regularisierte Einwanderer könnten nach kurzer Zeit auf kommunaler Ebene wählen und, sofern sie aus bestimmten Ländern stammen, bereits nach zwei Jahren die volle spanische Staatsbürgerschaft und damit das Wahlrecht auf allen Ebenen erhalten.
Komplexe Realität: Wahlrecht ist an strenge Bedingungen geknüpft
Eine nüchterne Betrachtung der Rechtslage relativiert die unmittelbare Wirkung. Wie von Verfassungsrechtsexperten bestätigt wird, ist der Weg zum Wahlrecht für die meisten Betroffenen länger als von der PP dargestellt.
- Kommunalwahlen: Ein legaler Resident darf nur dann an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn er EU-Bürger ist oder seit mindestens fünf Jahren in Spanien lebt und ein Gegenseitigkeitsabkommen mit seinem Herkunftsland besteht. Solche Abkommen existieren derzeit nur mit einer begrenzten Zahl von Ländern, darunter mehrere lateinamerikanische Staaten, Norwegen und das Vereinigte Königreich.
- Nationale und regionale Wahlen: Hierfür ist zwingend die spanische Staatsbürgerschaft erforderung. Für regularisierte Einwanderer beträgt die Wartezeit auf einen Einbürgerungsantrag in der Regel zehn Jahre, für Bürger aus Lateinamerika, den Philippinen, Äquatorialguinea oder für sephardische Juden zwei Jahre.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass von der aktuellen Regularisierungswelle kein einziger neuer Wähler für die nächsten allgemeinen oder kommunalen Wahlen im Jahr 2027 hervorgehen wird. Die Auswirkungen werden sich erst mittel- bis langfristig zeigen.
Anders verhält es sich bei den durch das "Enkelkinder-Gesetz" Eingebürgerten. Sie besitzen mit der Staatsbürgerschaft sofort das volle Wahlrecht. Ihr Einfluss könnte sich bereits bei der anstehenden Regionalwahl in Andalusien am 17. Mai bemerkbar machen, wo das Register der im Ausland lebenden Wahlberechtigten (CERA) um 14,6 Prozent gewachsen ist – ein Zuwachs, der zum Teil auf diese Personengruppe zurückzuführen ist.
Niedrige Beteiligung und politische Präferenzen
Ein massiver Anstieg der Wählerzahl bedeutet jedoch nicht automatisch einen entsprechenden Anstieg der abgegebenen Stimmen. María Garrote de Marcos, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Complutense Madrid, weist auf die traditionell sehr niedrige Wahlbeteiligung unter im Ausland lebenden Spaniern hin, die selten über zehn Prozent liegt. "Diese Personen beantragen die Staatsbürgerschaft oft für einen EU-Pass und die damit verbundene Freizügigkeit, nicht aber aus Interesse an der politischen Partizipation in einem Land, das sie häufig weder kennen noch in dem sie je gelebt haben", so die Wahlrechts-Expertin.
Die politische Richtung dieser neuen Wählergruppe ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Ein Bericht des Meinungsforschungsinstituts Opina360 kommt zu dem Ergebnis, dass eingebürgerte Spanier eine "deutlich ausgeprägte Präferenz" für linke Parteien zeigen. Ihre Unterstützung für linke Formationen liege 5,7 Prozentpunkte höher als unter gebürtigen Spaniern. Die PSOE profitiere demnach am meisten und könne bei dieser Gruppe auf 30,5 Prozent der Direktstimmen zählen – 8,1 Punkte mehr als im Durchschnitt der Bevölkerung. "Im Allgemeinen ist es eine für die Linke günstigere Wählerschaft, wobei die Herkunftsländer eine differenzierende Rolle spielen", fasst der Bericht zusammen.
Die demografische Entwicklung des spanischen Elektorats wird die politische Landschaft des Landes in den kommenden Jahrzehnten prägen. Ob sie sich jedoch kurzfristig in konkreten Wahlergebnissen niederschlägt, bleibt aufgrund rechtlicher Hürden und des Partizipationsverhaltens fraglich.