
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Gefängnisstrafe für Maskenfälscherin
Ein Urteil mit Signalwirkung
Wer mit gestohlener Identität handelt, muss mit den Konsequenzen leben. Das hat die Audiencia Provincial de Madrid nun eindrucksvoll unterstrichen. Verurteilt wurde eine Frau, die als Geschäftsführerin eines Einrichtungshauses im Gewerbegebiet Cobo Calleja ein florierendes Geschäft mit dreister Fälschung betrieb. Das Urteil: Ein Jahr Gefängnis, eine Geldstrafe von 72 Monatsraten zu je sechs Euro und die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten. Ein klares Zeichen gegen die Dreistigkeit der Produktpiraterie – auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ein Fundus der Fälschungen
Die Staatsanwaltschaft konnte dem Gericht ein erschütterndes Bild der dreisten Masche präsentieren. Bei einer Durchsuchung im September 2020 stießen Beamte der Nationalpolizei in dem Laden und einem angeschlossenen Lager auf ein Warenlager, das einem Arsenal der Fälschungen glich. Rund 16.000 Masken wurden sichergestellt – alle mit gestohlenen Markenlogos verziert. Die Liste der geschädigten Unternehmen liest sich wie das Who's Who der internationalen Konsumgüterindustrie: Vom Fußball-Riesen Real Madrid über die Sportausrüster Adidas und Nike bis hin zu Luxuslabels wie Louis Vuitton, Gucci oder Chanel. Selbst Autobauer wie BMW und Audi fanden sich auf den Masken wieder – eine Ironie, die man kaum erfinden kann.
Die Rechnung der Täterin
Doch das Gericht blieb nicht bei der strafrechtlichen Verurteilung stehen. Es folgte die wirtschaftliche Abrechnung. Die Angeklagte, die ihre Tat im Prozess umfassend gestand, muss nun tief in die Tasche greifen. Die verhängten Schadenersatzzahlungen an die Markeninhaber summieren sich auf beachtliche 24.030 Euro. Den größten Brocken bekommt mit 7.554 Euro der Hauptstadtklub Real Madrid, gefolgt von Tous mit 6.000 Euro und Louis Vuitton mit 2.000 Euro. Und die Rechnung könnte noch höher ausfallen: Sollten weitere Marken wie Atlético Madrid, Adidas oder Philipp Plein Ansprüche anmelden, kommen noch zusätzliche Summen auf die Verurteilte zu.
Die Logik hinter dem Pardon
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährung plädiert, und das Gericht folgte diesem Antrag. Zwei Jahre soll die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleiben – unter strengen Auflagen. Die Verurteilte muss nicht nur die Zivilforderungen begleichen, sondern auch für die Dauer der Bewährungszeit straffrei bleiben. Ein Urteil, das den Spagat zwischen Härte und der Chance auf Resozialisierung wagt. Kritiker mögen argumentieren, dass ein Jahr Haft für die mutmaßlich krummen Geschäfte zu milde sei. Doch die Kombination aus Strafe, hohen Entschädigungen und der drohenden Haftstrafe bei Rückfall dürfte ihre abschreckende Wirkung in der Szene der Schwarzhändler nicht verfehlen.
Wie Europa Press berichtet, basiert die Entscheidung der Audiencia Provincial de Madrid auf einem umfassenden Geständnis der Angeklagten, die damit den Prozess abkürzte und möglicherweise eine härtere Strafe abwendete. Der Fall zeigt: Die Gerichte in Spanien nehmen den Kampf gegen Produktfälschung ernst – und die Tribute, die sie fordern, sind hoch.
Quelle: europapress.es