Sturzflut-Untersuchung: Richterin sieht keine Schuld bei Bürgermeistern

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

catarroja

Sturzflut-Untersuchung: Richterin sieht keine Schuld bei Bürgermeistern

von Jonas Beck

Entscheidung der Untersuchungsrichterin: Keine Anklage gegen Lokalpolitiker

In einer neuen Verfügung hat die Untersuchungsrichterin in Catarroja, die den Umgang mit den verheerenden Sturzfluten im Oktober 2024 untersucht, eine klare rechtliche Position bezogen. Wie aus dem Dokument, das der Redaktion zugänglich ist, ersichtlich ist, existiert nach ihrer Einschätzung "kein Anhaltspunkt" für eine strafrechtliche Verantwortung oder eine "Anklage" gegen die Bürgermeister der betroffenen Gebiete. Die Flutkatastrophe hatte in der Provinz Valencia 230 Todesopfer gefordert.

Die Richterin reagierte mit dieser Verfügung auf eine Antrag einer privaten Anklagepartei. Diese hatte beantragt, sieben Zeugen vor laden zu lassen, um eine mögliche Unterlassung von Warnungen durch die Stadtverwaltung von Algemesí am Tag der Katastrophe und daraus folgende Verantwortlichkeiten zu beweisen. Die Anklage wollte diese Zeugenaussagen vor den noch ausstehenden Vernehmungen der Bürgermeister, insbesondere des Bürgermeisters von Algemesí, José Javier Sanchis, hören. Die Richterin lehnte den Antrag ab und führte Argumente auf, die bereits zur Ablehnung der Anklage gegen den Bürgermeister von Utiel, Ricardo Gabaldón, verwendet worden waren.

"Radikale Unterschiede" in Kompetenz und Informationsfluss

Die Kernargumentation der Magistrada, wie in der Verfügung detailliert ausgeführt, basiert auf einer fundamentalen Trennung der Rollen. Sie stellte eine "radikale Differenz" zwischen der lokalen und der regionalen Verwaltung heraus, insbesondere in Bezug auf die Aufgabe, die Bevölkerung zu alarmieren und Selbstschutzmaßnahmen einzuleiten. Diese Differenz entsteht, wie sie schreibt, aus der Handhabung von Informationen und hat "ihr Korollar in den zahlreichen Organisationswerkzeugen und Mitteln, die vom Koordinierungszentrum für Notfälle verfügbar sind".

"Die Personen, welche den Notfall in der Regionalverwaltung führten, verfügten über einen breiten Informationskanal, nicht nur durch Aemet, Avamet, die Medien, sondern ebenfalls durch die CHX, die Anrufe bei der 112", listet die Untersuchungsrichterin auf. Zudem, so fügt sie an, " konnten sie in der Sitzung des Cecopi durch mehr qualifizierte Personal in Notfällen unterstützt werden".

Eine andere Frage sei jedoch, ob "die Direktoren des Spezialplans für Überschwemmungen der Valencianischen Gemeinschaft trotzdem die ihnen entsprechenden Kompetenzen nicht kennen, oder ihnen juristische Zweifel ohne realen Grund vorgelegt wurden, abgekoppelt von der notwendigen und urgenten Sicherung der Bevölkerung".

Delegierte Richtlinienkompetenz lag bei der Regionalregierung

Die Richterin unterstreicht weiter, dass der Spezialplan für Überschwemmungen festlegt, dass in einer Vor-Notfallsituation und in Notfallsituationen 0 und 1, um die operative Handhabung zu verbessern, die Person, welche die für Zivilschutz und Notfälle kompetente Regionalministerium leitet, die Führung des Plans auf die Person delegiert, welche die Leitung der Valencianischen Agentur für Sicherheit und Notfallantwort (AVSRE) ausübt.

Die hierfür kompetente Regionalministerin für Zivilschutz war die untersuchte Salomé Pradas, und der Direktor der AVSRE war der untersuchte Emilio Argüeso, zu der Zeit autonömischer Sekretär für Notfälle. Die Funktion der Führung des Plans impliziert die Deklaration der Vor-Notfallsituation, die Anordnung der Konstitution des Cecopi und die Handlungen, welche von diesem Organ entwickelt werden, unter anderen.

Explizit sammelt der Plan Handlungen "von großer Relevanz" in der Position "als Garant" gegenüber menschlichen Leben, wie die Bestimmung, in Funktion der Art und Gravität des Notfalls, der Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, welche adoptiert werden müssen; der menschlichen und materiellen Ressourcen; der Information, welche der Bevölkerung und den Medien zugänglich gemacht werden muss; die Etablierung von Prioritäten für die Wiederherstellung essentieller öffentlicher Dienstleistungen; die Information der Zivilschutzkommission der Valencianischen Gemeinschaft über Notfälle, welche die Aktivierung der Notfallsituation voraussetzen, und die Sicherstellung der Operativität des Plans durch seine Implementierung und die Instandhaltung seiner Operativität.

Zeugenaussagen unterstreichen Informationsfluss zu Koordinierungszentrum

Nach Ansicht der Richterin bleiben alle Betrachtungen über die emittierten speziellen Alarmen und Warnungen "vollständig aktuell" und wurden, "wenn möglich, verstärkt" durch die Aussagen der Bürgermeister von Utiel, Requena, Xiva und Torrent. Diese haben, wie sie festhält, auf zwei "nukleare Fragen" eingewirkt: "Sie lieferten Information dem Koordinierungszentrum für Notfälle und forderten ebenfalls Hilfe von demselben".

Besonders signifikant ist in diesem Informationsaustausch mit dem Cecopi, so die Richterin, die Aussage der Bürgermeisterin von Torrent, Amparo Folgado. Sie beschrieb in ihrer Aussage Telefonate, die sie mit dem Präsidenten der Provinzregierung von Valencia, Vicente Mompó – welcher neu vor diesem Zeugen aussagen soll – tätigte, welcher am Cecopi assistierte und eine "flüssige und konstante" Kommunikation mit Pradas hatte.

Ein Telefonat, in welchem sie über den Horteta-Bach und seinen Zustand an der Konfluenz mit dem Poyo-Bach alarmierte, erfolgte um 18:38 Uhr. Darauf folgte ein weiteres um 19:10 Uhr mit Argüeso, in welchem sie sagte, dass die Urbanisation El Pantà überflutet war und dass die Nationalpolizei ihr die Existenz einer Toten kommuniziert hatte.

"Sostener zu dieser Zeit, dass der Zustand des Poyo-Bachs im Cecopi unbekannt war und dass der ES-Alert um 20:11 Uhr exklusiv wegen der Forata-Sperre gesendet wurde, ist schwerlich haltbar", stellt die Untersuchungsrichterin fest.

Gleichartig hebt sie hervor, dass die damalige Bürgermeisterin von Xiva, Amparo Fort, mit dem Abgeordneten für Feuerwehr, Avelino Mascarell, sprach, "ihn alarmierend, wenn das Wasser bereits durch die Straße in Xiva lief, und später, wenn sie ihm sagte 'wir sind bereits überflutet'"; dass die Regierungsdelegierte, Pilar Bernabé, Pradas über das Telefonat der Bürgermeisterin von Paiporta informierte; und dass der Kommandant der UME, vor 19:00 Uhr, den Unterdirektor für Notfälle, Jorge Suárez, über das Überfluten des Bachs an seinem Durchgang durch Riba-roja warnte.

Die Notfallsituation 2 wurde für die Foia de Bunyol, Hauptrichtung des Poyo-Bachs, und für die ganze Provinz gegen 19:00 Uhr dekretiert und wurde gegenüber der ganzen Provinz an die permanente SMS-Gruppe um 19:19 kommuniziert. Suárez sagte, dass diese Dekretierung...

Quelle: Verfügung der Untersuchungsrichterin, Catarroja; Europa Press.


Quelle: europapress.es