Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Minderjähriger nach Messerangriff in Haft
Unterbringung nach Messerattacke angeordnet
Nach einer schweren Körperverletzung während der Sevillaner Frühlingsmesse hat die zuständige Jugendstaatsanwaltschaft eine erste richterliche Maßnahme verfügt. Wie eine Sprecherin der Behörde gegenüber Medien bestätigte, wurde der festgenommene minderjährige Tatverdächtige in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen. Der Hintergrund ist ein Angriff mit einer Stichwaffe in der Nacht zum Dienstag.
Chronologie der Tat am Messegelände
Den vorliegenden Ermittlungsakten zufolge ereignete sich der Vorfall in den frühen Morgenstunden des 21. April, gegen 01:45 Uhr, auf dem Messegelände. Der Tatort wird präzise als Bereich in der Nähe der Toilettenanlagen in der sogenannten “Calle del Infierno” (Straße der Hölle), einem Vergnügungsbereich der Messe, lokalisiert. Der 32-jährige Geschädigte erlitt durch den Angriff Verletzungen im Nacken- und Rückenbereich und wurde medizinisch versorgt.
Ermittlungen und Festnahme des Jugendlichen
Die örtliche Polizeibehörde hatte zunächst die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung übernommen. Laut einer offiziellen Stellungnahme der Kommunalverwaltung waren die Verfahren zum Zeitpunkt der Berichterstattung bei der diensthabenden Inspektion anhängig; eine Überstellung an die nationale Polizei (Policía Nacional) war noch nicht erfolgt. Der festgenommene Jugendliche, der nach Angaben aus Kreisen der Strafverfolgungsbehörden bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde nach seiner Festnahme in Polizeigewahrsam genommen. Während der obligatorischen Verfahren mit der Jugendstaatsanwaltschaft und der Kontaktaufnahme mit seiner Heimatbotschaft blieb er in polizeilicher Obhut.
Begleitung und Hintergrund der Beteiligten
Bei der Festnahme wurde bekannt, dass der Beschuldigte in Begleitung dreier weiterer Jugendlicher im Alter von 14, 16 und 17 Jahren war. Alle Begleiter wurden identifiziert. Zudem sollen weitere junge Personen als Zeugen des Vorfalls benannt worden sein. Den Ermittlungserkenntnissen zufolge stammen alle beteiligten Jugendlichen aus einer Gemeinde in der Provinz Sevilla.
Die Entscheidung der Jugendstaatsanwaltschaft für eine Unterbringung stellt eine erste prozessuale Maßnahme im laufenden Ermittlungsverfahren dar. Die weiteren Ermittlungen zur genauen Tatmotivation und zum Hergang obliegen nun der zuständigen Justizbehörde.
Quellen: Angaben der Jugendstaatsanwaltschaft und der Kommunalverwaltung Sevilla, bestätigt über Nachrichtenagenturen.