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Puigdemont wartet auf Urteil des Supreme Court
Prozessbeobachter rechnen mit langwierigem Verfahren
Die juristische Aufarbeitung des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses erreicht eine neue Phase. Gonzalo Boye, Verteidiger des früheren Regionalpräsidenten Carles Puigdemont, hat klargestellt, dass sein Mandant vorerst im belgischen Exil bleiben wird. Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den nationalen Haftbefehl aufzuheben, ändere daran nichts, so Boye.
Verfassungsrichter ebnen den Weg
Auslöser der aktuellen Entwicklung ist ein Beschluss des Verfassungsgerichts, das die Amnestie für den Tatbestand der Veruntreuung von öffentlichen Geldern im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsprozess gebilligt hat. Daraufhin setzte der Oberste Gerichtshof die gegen Puigdemont verhängten Sicherungsmaßnahmen außer Kraft. Der Anwalt bewertet diesen Schritt als erwartbaren Zwischenschritt, betont jedoch, dass der eigentliche Kern erst noch ausstehe.
Nächste Schritte ungewiss
Boye zufolge müsse die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs nun die Akten des Ermittlungsrichters Pablo Llarena prüfen und die Amnestie formell auf seinen Mandanten anwenden. Eine zeitliche Prognose für diese Entscheidung wollte der Jurist nicht abgeben. Man habe die Verfassungsgerichtsentscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen und warte nun auf das weitere Vorgehen des Supreme Court.
Kritik an der bisherigen Linie des Gerichts
Andreu Van den Eynde, Anwalt der ebenfalls verurteilten Politiker Oriol Junqueras und Raül Romeva, übt unterdessen scharfe Kritik an der Haltung des Obersten Gerichtshofs. Die Weigerung, die Amnestie auf das Delikt der Veruntreuung anzuwenden, sei von Beginn an weder kohärent noch rational gewesen. Dies gelte umso mehr, als sowohl das Verfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU-Recht bestätigt hätten.
Junqueras dürfte bis zur Wahl belastet bleiben
Auf die Frage nach möglichen Auswirkungen der Entscheidung auf andere Verfahren verwies Van den Eynde auf die Einzelfallprüfung. Eine Übertragung der positiven Entscheidung auf andere Betroffene sei theoretisch denkbar, aber unüblich. In Bezug auf Oriol Junqueras, dessen Aberkennung des passiven Wahlrechts bis 2031 dauert, rechnet der Anwalt damit, dass dieser bei den kommenden allgemeinen Wahlen weiterhin von einem Antritt ausgeschlossen sein wird. Eine Änderung wäre nur bei einer schnellen Entscheidung über seinen Revisionsantrag oder einer entsprechenden einstweiligen Anordnung möglich.
Wie Europa Press berichtet, verfolgt die Verteidigung Puigdemonts die Entwicklungen mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen der Strafkammer. Der Fall bleibt damit ein zentraler Prüfstein für die Umsetzung der Amnestiegesetzgebung in Spanien.
Quelle: europapress.es