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Mordverdächtiger bleibt trotz Urteil in Haft
Keine Freiheit nach Schuldspruch: Gericht zieht die Reißleine
Die Entscheidung ist ein schwerer Schlag für die Verteidigung und ein klares Signal an alle, die glauben, nach einem Schuldspruch vor dem Strafantritt davonzukommen. Die Dritte Kammer der Provinz-Audienz von Murcia hat am Mittwoch die Freilassung des Angeklagten abgelehnt und die Fortsetzung der Untersuchungshaft angeordnet – und zwar für weitere zwei Jahre. Der Mann, der im Januar 2025 in Beniel seinen Nachbarn mit einem Holzbrett erschlagen haben soll, bleibt hinter Gittern, obwohl das Geschworenengericht sein Urteil bereits gefällt hat.
Fluchtgefahr? Aber sicher doch!
Während die Verteidigung auf freien Fuß für ihren Mandanten plädierte und lediglich fünf Jahre Haft für angemessen hielt, sieht die Realität anders aus. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern elf Jahre. Und genau diese Diskrepanz ist es, die das Gericht auf den Plan ruft. Die Kammer argumentiert knallhart: Bei einer drohenden langen Haftstrafe sei die Fluchtgefahr schlichtweg "offensichtlich". Wer sich der berechtigten Strafe entziehen will, der findet immer einen Weg – das wissen die Richter nur zu gut.
Ein Urteil, das nichts an der Haft ändert
Man mag darüber streiten, ob die Justiz hier zu hart durchgreift oder nicht. Doch der Richter liefert die Begründung gleich mit: Der Schuldspruch der Jury sei ein "solides Indiz" für die Täterschaft. Und da die schriftliche Urteilsbegründung samt möglicher Berufungsverfahren den regulären Haftprüfungstermin im Januar 2027 sprengen könnte, wird eben nachjustiert. Die Verlängerung bis Januar 2029 ist also keine Schikane, sondern eine logische Konsequenz aus einem Verfahren, das sich in die Länge zieht.
Haftverlängerung als letztes Mittel?
Kritiker könnten nun einwenden, die Untersuchungshaft sei eine Ausnahme und dürfe nicht zur Regel werden. Doch der zuständige Richter entgegnet vorauseilend: Eine Verlängerung sei keine Automatik, sondern erfordere eine Einzelfallprüfung. Genau diese Prüfung fällt hier aber eindeutig aus – zu schwer wiegen die Indizien, zu konkret die Fluchtgefahr. Der Beschluss ist zwar noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde wäre möglich. Doch die Botschaft ist unmissverständlich: Wer tötet, lernt die Freiheit erstmal von der anderen Seite kennen.
Wie die Nachrichtenagentur Europa Press am Dienstag berichtete, bleibt der Beschuldigte damit bis mindestens Januar 2029 in Gewahrsam, sofern er nicht doch noch erfolgreich vorspricht.
Quelle: europapress.es