
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Geschworene sehen Totschlag statt Mord
Ein tödlicher Streit unter Nachbarn
Der gewaltsame Tod eines 63-jährigen Mannes in der Gemeinde Beniel in der Region Murcia hat ein juristisches Nachspiel. Ein Schwurgericht hat den Angeklagten nun wegen Totschlags für schuldig befunden. Die Geschworenen sahen es einstimmig als erwiesen an, dass der Mann seinen Nachbarn im Januar 2025 mit einem Holzbrett attackierte und dadurch dessen Tod verursachte.
Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord plädiert. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass die für einen Mord notwendigen Merkmale wie Heimtücke, besondere Grausamkeit oder eine besondere Schutzlosigkeit des Opfers nicht vorlagen. Zwar war das Opfer 63 Jahre alt, doch allein das Alter begründet nach Auffassung der Geschworenen keine besondere Verletzlichkeit. Es fehlten zudem Belege für eine solche Einstufung.
Zeitlicher Ablauf und Gutachten
Ein entscheidender Punkt für das Urteil war der zeitliche Ablauf der Tat. Die Geschworenen stellten fest, dass die gesamte Auseinandersetzung nur etwa fünf Minuten dauerte. Das forensische Gutachten ergab, dass der Tod unmittelbar durch die Schläge auf lebenswichtige Körperregionen eintrat. Ein absichtliches Verlängern des Leidens des Opfers konnte nicht festgestellt werden.
Die Verteidigung hatte zudem versucht, eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten geltend zu machen. Auch das wiesen die Geschworenen zurück. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten, dass er zum Tatzeitpunkt vollständig Herr seiner Sinne war. Er habe die Ereignisse geordnet schildern können, ohne dass Anzeichen für eine Beeinträchtigung seiner Willenskraft oder Selbstkontrolle vorlagen.
Zwei mildernde Umstände anerkannt
Trotz des Schuldspruchs erkannte die Jury zwei mildernde Umstände an. Zum einen kooperierte der Angeklagte nach der Tat umfassend mit den Behörden. Er stellte sich den eintreffenden Polizeikräften, zeigte den Beamten, wo er das Tatwerkzeug in einem Gebüsch entsorgt hatte, und legte ein Geständnis ab.
Zum anderen leistete er bereits vor Prozessbeginn Wiedergutmachung. Wie aus Bankbelegen hervorgeht, überwies er insgesamt 90.000 Euro an die drei Geschwister des Verstorbenen – jeweils 30.000 Euro pro Person – als Entschädigung für die Folgen des Todesfalls.
Strafmaß und Haftfrage offen
In der anschließenden Verhandlung zur Strafzumessung forderte die Verteidigung eine Haftstrafe von fünf Jahren. Sie berief sich auf die beiden anerkannten mildernden Umstände und plädierte zudem für die Aufrechterhaltung von Kontakt- und Aufenthaltsverboten sowie einer anschließenden Führungsaufsicht.
Der Angeklagte selbst bat in seinem letzten Wort um Haftentlassung. Er verwies auf seine betagte Großmutter, bei der er leben wolle, um ihre verbleibenden Jahre mit ihr verbringen zu können.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage widersprachen diesem Antrag. Sie argumentierten, dass die zu erwartende Strafe die Fünf-Jahres-Marke überschreiten werde und zudem Fluchtgefahr bestehe. Der zuständige Richter kündigte an, in den kommenden Tagen über die Haftfrage zu entscheiden und anschließend das endgültige Urteil zu verkünden.
Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, wird das Gericht die konkrete Haftstrafe in der schriftlichen Urteilsbegründung festlegen.
Quelle: europapress.es