Mordprozess nach Schießerei von Marbella
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Ein Schwurgericht in Málaga hat am Montag den Prozess gegen drei Männer aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im November 2019 in Marbella einen Mord und einen versuchten Mord begangen zu haben. Für jeden der drei Angeklagten werden 37 Jahre Haft gefordert.
Chronologie der Tat
Den Ermittlungsergebnissen zufolge, über die unter anderem Europa Press berichtete, handelte es sich um eine geplante Tat. Laut Anklage fuhren zwei der Beschuldigten gemeinsam mit den beiden späteren Opfern zum Haus eines der Angeklagten. Dort soll einer der Männer dem ersten Opfer mit einem Revolver in die Brust geschossen haben. Die Kugel trat durch den Rücken wieder aus und verursachte den sofortigen Tod des Mannes.
Anschließend habe ein zweiter Angeklagter auf den weiteren Begleiter geschossen. Der Getroffene erlitt, der Anklageschrift nach, drei Schusswunden an Schulter, Bein und Bauch. Diese Verletzungen führten zu einem insgesamt 336-tägigen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt.
Rolle des Dritten Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft sieht die Tat als gemeinschaftlich geplant an. Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, sich vor der Tat mit den beiden mutmaßlichen Schützen getroffen und die Tötung der beiden Opfer geplant zu haben. Unmittelbar nach der Schießerei soll er sich erneut mit den anderen beiden getroffen haben. Die Anklage erhebt daher gegen alle drei den Vorwurf des Mordes, des versuchten Mordes und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung mit Waffenverfügung.
Gegen die beiden mutmaßlichen Schützen wird zudem wegen unerlaubten Waffenbesitzes ermittelt, da keine Waffenscheine vorgelegt werden konnten.
Forderungen der Anklage
Neben den insgesamt 37-jährigen Haftstrafen beantragt die Staatsanwaltschaft für die beiden Hauptbeschuldigten aufgrund des unerlaubten Waffenbesitzes jeweils eine zusätzliche Strafe von eineinhalb Jahren. Als zivilrechtlichen Ausgleich fordert sie von den dreien insgesamt 200.000 Euro Schmerzensgeld für die Erben des Getöteten. Für den Überlebenden werden 26.280 Euro für die erlittenen Verletzungen und weitere 99.000 Euro für die entstandenen Folgeschäden gefordert.
Das Verfahren vor dem Schwurgericht wird nun die Vorwürfe im Detail prüfen.