22 Jahre Haft für feminiziden Messerangriff
Mord aus niederen Beweggründen Das Oberste Gericht der Region Madrid (TSJM) hat die Strafe für den Mord an Cristina Romero auf 22 Jahre und sechs Monate Gefängnis erhöht. Der Täter hatte die 22-Jährige am 30. Juni 2022 in einem Park in Parla mit 42 Messerstichen getötet. Das Gericht wies die Berufung des Verurteilten zurück und verschärfte stattdessen das ursprüngliche Urteil der Provinzbewertung Madrid von 20 Jahren.
Wie aus der veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht, bestätigten die Richter mehrere erschwerende Umstände: Heimtücke, besondere Grausamkeit, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und das bestehende Nahverhältnis zwischen Täter und Opfer. Als einziger mildernder Umstand wurde die vor Prozessbeginn hinterlegte Entschädigungszahlung von 175.000 Euro an die Familie der Getöteten gewertet.
Ein geplanter und brutaler Überfall Den Richtern zufolge lauerte der Ex-Freund der jungen Frau ihr gezielt in der Nähe ihrer Wohnung auf. Unter einem Vorwand begann er ein Gespräch und griff sie dann plötzlich mit einem versteckten Messer an. Cristina Romero versuchte zu fliehen und sich in einem parkenden Auto zu verbarrikadieren, wurde jedoch eingeholt und weiter attackiert, bis sie bewusstlos am Boden lag. Der Täter floh anschließend und wurde kurz darauf festgenommen.
Die Obduktion ergab Stichverletzungen am Kopf, Hals, Brustkorb, Rücken und an den Händen. Zu den tödlichen Verletzungen zählten schwere Leberrisse, ein beidseitiger Pneumothorax und ein Hirnödem, die am folgenden Tag zum Hirntod führten. Das Gericht sah im enormen Ausmaß der Gewalt und den gezielten Stichen in nicht unmittelbar tödliche Körperregionen einen klaren Beweis für absichtliches Quälen.
Feminizid als Motiv anerkannt Ein zentraler Punkt der Urteilsfindung war die Anerkennung des geschlechtsbezogenen Mordmotivs. Wie das TSJM festhielt, ging die Tat auf die Weigerung des Täters zurück, die von Cristina Romero gewollte Trennung und ihre neue Beziehung zu akzeptieren. Er handelte aus einem Gefühl der Anspruchs- und Besitzhaltung heraus, mit dem Ziel, ihr ein glückliches Leben ohne ihn zu verwehren. Damit handele es sich um einen Femizid.
Die Verteidigung hatte versucht, eine starke psychische Störung des Angeklagten als Strafmilderung geltend zu machen. Das Gericht folgte diesem Argument nicht und verwies auf Gutachten, die keine psychotische Erkrankung oder einen erheblichen Einschränkung der Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt feststellen konnten.
Debatte um Strafmilderung durch Geld Die Erhöhung der Strafe resultiert aus der zusätzlichen Berücksichtigung des erschwerenden Umstandes des Nahverhältnisses. Angesichts der beiden verbliebenen Erschwerungsgründe (Geschlecht und Nahverhältnis) gegen eine einzige Milderung sah das Gericht eine härtere Bestrafung im oberen Bereich des Strafrahmens (20-25 Jahre) für gerechtfertigt an.
Allerdings gab es auch eine abweichende Meinung unter den Richtern. Ein Richter äußerte in einem Sondervotum massive Zweifel daran, dass die Hinterlegung von Entschädigungsgeld bei einem Mord überhaupt strafmildernd wirken dürfe. Der entstandene Schaden sei unersetzlich, und eine Zahlung, die nur knapp über der Hälfte der geforderten Summe liege und erst kurz vor Prozessbeginn geleistet wurde, verdiene keine strafmindernde Wirkung. Nach der Verbüßung der Haftstrafe sieht das Urteil für den Täter noch eine zehnjährige Bewährungsaufsicht vor.
Quellen: Urteilsbegründung des TSJM, Berichte von Europa Press.