Haftung für tödlichen Unfall auf Volksfest geklärt

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

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Haftung für tödlichen Unfall auf Volksfest geklärt

von Redaktion

Verfahren nach tödlichem Unglück eingeleitet

Das zuständige Gericht in Mislata bei Valencia hat entschieden, den Eigentümern einer Hüpfburg und einem verantwortlichen Ingenieur den Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu machen. Gegen einen städtischen Mitarbeiter wurde das Verfahren dagegen eingestellt. Dies geht aus einem schriftlichen Beschluss hervor, der Europa Press vorliegt. Die Entscheidung ist das Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchungen zu einem Unfall auf einem Weihnachtsmarkt am 4. Januar 2022, bei dem zwei Mädchen im Alter von vier und acht Jahren starben.

Chronologie eines vermeidbaren Unfalls

Am Tatort, der Ecke Escultor Miquel Navarro Straße / Plaza de la Libertad in Mislata, war die Hüpfburg "Humor amarillo, la selva" aufgestellt. Wie der richterliche Beschluss detailliert darlegt, fegte eine starke Windböe über das Festgelände. Die nicht ausreichend verankerte Attraktion begann heftig zu schwanken, hob sich vorne ab und kippte um. Mehrere Kinder wurden unter der Luftmatratze eingeklemmt oder herausgeschleudert. Zwei Mädchen wurden besonders weit fortgeschleudert und erlagen ihren Verletzungen nach dem Aufprall auf dem Boden.

Die forensische Untersuchung des Unfallhergangs ergab schwerwiegende Mängel. Laut dem Gericht wurden weder genügend Seile zur Sicherung verwendet, noch waren die vorhandenen Gurte in ausreichend robusten Verankerungspunkten befestigt. Ein Großteil der verwendeten Bänder stammte aus dem Baumarkt und war weder für diesen Zweck zugelassen noch in der Lage, die erforderlichen Kräfte zu halten. "Hätten alle Verankerungen mit den entsprechenden, intakten und geeigneten Gurten an geeigneten Punkten befestigt vorgelegen, hätte der Abhebevorgang verhindert werden können", hält die Richterin in ihrem Beschluss fest.

Systematisches Versagen bei Aufbau und Kontrolle

Die Ermittlungen deckten eine Kette von Pflichtverletzungen auf. Die beiden Besitzer der Hüpfburg hätten es versäumt, für einen korrekten Aufbau und eine fachgerechte Verankerung zu sorgen. Zum Zeitpunkt des Unglücks war kein Inhaber anwesend; die Aufsicht führte ein etwa 18-20-jähriger, unbekannter Jugendlicher, über dessen Qualifikation nichts bekannt ist.

Ein weiterer kritischer Punkt war die abweichende Aufstellung der Attraktion. Die Hüpfburg stand etwa 70 Meter von der im genehmigten Projektplan vorgesehenen Position entfernt. Diese eigenmächtige Verlegung ging auf die Entscheidung eines der Besitzer zurück, der sich weder an den Plan noch an die Vorgaben des beauftragten Ingenieurs hielt.

Die Rolle dieses Ingenieurs steht im Zentrum der Anklage. Er unterzeichnete die gesamte Dokumentation, die den Betrieb der Attraktion auf mehreren Festen ermöglichte. Die Richterin stellt jedoch fest, dass er seine Aufsichtspflicht gravierend vernachlässigte. So liegen keine visuellen Nachweise für eine Besichtigung der Attraktionen am Standort vor. Am 2. Dezember, dem Datum, das er auf seinem Prüfzertifikat für Mislata angab, ortete sein Mobiltelegon laut Gericht in Elche (Alicante), nicht am Festplatz in Mislata. Er überprüfte weder die tatsächlichen Verankerungspunkte noch den korrekten Aufbau der Hüpfburg und nahm keine Begutachtung des geänderten Standorts vor. Durch dieses Unterlassen ermöglichte er den Betreibern, die Attraktionen nach eigenem Gutdünken zu installieren.

Entlastung für städtischen Techniker

Im Gegensatz dazu sah das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortung des untersuchen städtischen Technikers. Ihm wurde zur Last gelegt, die von den Betreibern eingereichte verantwortliche Erklärung und die beigefügte Dokumentation – darunter das Montagezertifikat des Ingenieurs – auf Normenkonformität überprüft zu haben. Die Richterin kommt zu dem Schluss, dass er "jede einzelne" seiner diesbezüglichen Pflichten erfüllt habe. Sein Prüfauftrag habe sich auf die Formalien der vorgelegten Papiere bezogen, nicht auf eine technische Kontrolle vor Ort, die in die direkte Verantwortung des Ingenieurs fiel.

Mit dieser gerichtlichen Entscheidung ist der Weg für einen Prozess gegen die drei Privatpersonen frei. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine Anklageschrift wegen zweifachen Totschlags durch grobe Fahrlässigkeit vorlegen.