
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Geständnis im Mordprozess: „Wenn ich es war, dann soll man mich verurteilen“
Angeklagter beruft sich auf Erinnerungslücke und Drogenprobleme
Im letzten Verhandlungstag des Mordprozesses um den Tod einer Seniorin in Colònia de Sant Jordi hat der angeklagte Mann eine klare Aussage verweigert. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob er eine alternative Version zu den gegen ihn vorliegenden Indizien bieten könne, antwortete er: „Es war, als würde ich aus einem Albtraum erwachen. Ich schaute nach unten und sah Blut und einen leblosen Körper. Wenn ich es war, ich erinnere mich nicht.“ Der Mann gab an, am Tattag eine Flasche Rotwein und mehrere Biere konsumiert zu haben. Seine lange bestehende Drogenabhängigkeit führte er als möglichen Grund für seine Erinnerungslücke an.
Staatsanwaltschaft sieht brutalen und geplanten Akt
Die Beweisführung der Anklage zeichnet ein anderes Bild. Die Staatsanwaltschaft erhöhte ihre Strafforderung von ursprünglich 20 auf nun 25 Jahre Haft. Sie verwies auf die Zeugenaussagen eines Nachbarn, der die Tat beobachtet haben will, sowie auf gerichtsmedizinische Berichte, die massive Verletzungen der Getöteten belegen. Laut Anklage nutzte der Angeklagte die körperliche Unterlegenheit der älteren Frau schamlos aus. „Er konnte tun, was er wollte, weil sie sich nicht wehren konnte. Er handelte nach Belieben“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der den Angeklagten als „diabolische“ Person bezeichnete.
Private Nebenklage erhebt schwerwiegende Vorwürfe
Die Anwälte der privaten Nebenklage, die im Namen der Angehörigen auftreten, gehen noch weiter. Sie fordern eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung („prisión permanente revisable“). Ihr Vorwurf: Der Mann habe die Frau nicht nur getötet, sondern bis zum Tod gefoltert. Zudem brachte die Nebenklage ein geschlechtsspezifisches Motiv in das Verfahren ein. Sie vertrat die Auffassung, der Angeklagte habe gehandelt, um die Frau und ihre Tochter, seine Ex-Partnerin, für ihr Ende der Duldung seiner Dominanz zu bestrafen.
Letztes Wort und Jury-Entscheidung stehen an
In seinem Schlusswort vor Gericht bedauerte der Angeklagte die Nichtberücksichtigung von Beweisen zu einem möglichen Rauschzustand. Seine abschließende Aussage war widersprüchlich: „Es ist nicht normal, dass ich mich nicht erinnere. Wenn ich es wirklich war, dann soll man mich verurteilen – aber nicht für Mord.“ Sein Pflichtverteidiger plädierte auf Freispruch mangels Beweise und verwies auf einen möglichen strafmildernden Umstand der Berauschung. Die Geschworenen werden am darauffolgenden Tag die Prozessunterlagen erhalten und sich zur Urteilsfindung zurückziehen. Die Tat selbst datiert auf den 25. September 2024, als der Angeklagte der Mutter seiner Ex-Partnerin auf dem Grundstück ihrer gemeinsamen Wohnung eine tödliche Schlägerei verabreicht haben soll, wie aus den Anklageschriften hervorgeht.
Quelle: Europapress