
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Erneute Räumung: Marodes Gebäude in Bajamar erneut evakuiert
Erneute Räumung nach Jahren des Stillstands
Die Stadtplanungsbehörde von La Laguna hat eine erneute Räumungsanordnung für das Gebäude 'Dácil' in der Küstenstraße von Bajamar erlassen. Wie die Behörde am Mittwoch bestätigte, müssen die Bewohner der 28 Wohneinheiten die Immobilie innerhalb von 24 Stunden verlassen. Bereits im Jahr 2019 war das Gebäude wegen Einsturzgefahr geräumt worden, doch die damals veranlassten Sicherungsmaßnahmen wurden offenbar nie vollständig umgesetzt.
Fehlende Sicherheit trotz laufender Arbeiten
Der erneute Räumungsbeschluss basiert auf einem aktuellen Bericht der Bauaufsicht, der die Stabilität des Gebäudes infrage stellt. Die zuständige Behörde stützt sich dabei auf ein Gutachten der Bauleitung der laufenden Sanierungsarbeiten. Das Papier kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Bauzustand keine Gewähr für die Sicherheit von Personen biete, da wesentliche Verstärkungsarbeiten noch ausstünden. Die Behörde argumentiert, dass selbst eine vorübergehende Nutzung nicht zu verantworten sei.
Behördliche Maßnahmen und Betreuung
Nach der Anordnung wurden die Eigentümer in einer Informationsveranstaltung über die Rechtslage und ihre Pflichten aufgeklärt. Die Behörde richtete zudem einen direkten Kommunikationskanal ein, um den Betroffenen aktuelle Informationen zukommen zu lassen. Ein Koordinationsnetzwerk aus sozialen Diensten und Sicherheitskräften wurde aktiviert, um die Räumung zu überwachen und Unterstützung anzubieten. Während die meisten Bewohner laut Behördenangaben über eigene Alternativunterkünfte verfügen, wird bei Bedarf vorübergehender Wohnraum gestellt.
Offene Fragen bei der Statik
Zusätzlich zur Räumung wurde eine Frist von drei Tagen gesetzt, um die vorhandenen Stützvorrichtungen und tragenden Elemente zu überprüfen. Sollten bei der Kontrolle weitere Schäden oder die Notwendigkeit zusätzlicher Abstützungen festgestellt werden, sei dies umgehend zu melden. Die Behörde verwies darauf, dass bereits bei der ersten Räumung 2019 festgestellt worden war, dass die Eigentümer und Bauunternehmen keinen Zugang zu allen Räumlichkeiten hatten, um die erforderlichen Verstärkungen vorzunehmen.
Kritische Punkte bei der Prüfung
Bei der jüngsten technischen Inspektion wurden zudem Mängel an den bestehenden Stützvorrichtungen festgestellt. Diese seien teilweise nicht geeignet, die Lasten korrekt abzutragen, so der Bericht. Eine vollständige Bewertung der Schäden sei jedoch nicht möglich gewesen, da nicht alle betroffenen Bereiche zugänglich waren.
Bedingungen für eine Aufhebung der Sperrung
Die Räumungsverfügung kann erst nach Vorlage eines neuen technischen Gutachtens aufgehoben werden, das die Standsicherheit des Gebäudes zweifelsfrei bestätigt. Die Eigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass eine erneute Freigabe nur nach einer umfassenden Schadensanalyse erfolgt.
Bewohner berichten von anhaltenden Problemen
Einer der Eigentümer schildert die Situation als "Spirale aus Verzögerungen und Stillstand". Seit Beginn der Schäden habe es an Zusammenhalt unter den Eigentümern und an Kooperation mit der Baufirma gemangelt. Das Kernproblem sei, dass einige Miteigentümer den Arbeitern keinen Zutritt zu ihren Wohnungen gewähren würden, um die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Dies habe zu einer rechtlichen Pattsituation geführt. Man habe bereits hohe Summen für Planung und Bauausgabe investiert, doch die Weigerung einiger, ihre finanziellen Beiträge zu leisten, habe die Arbeiten blockiert. Die daraus resultierenden Gerichtsverfahren hätten die Lage weiter verschärft. Die aktuelle Situation sei eine direkte Folge dieser anhaltenden Blockadehaltung, so der Anwohner, der nun auf eine schnelle Abstützung der Statik hofft, um die Dauer der Räumung zu begrenzen.
Quelle: Eigene Recherchen basierend auf Informationen von Europa Press (30.09.2026)
Quelle: europapress.es