Wahlaufsicht sanktioniert Sánchez erneut

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Madrid

Wahlaufsicht sanktioniert Sánchez erneut

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Sánchez droht weitere Strafe wegen Wahlkampf in Moncloa

Die spanische Wahlbehörde Junta Electoral Central (JEC) hat ein neues Sanktionsverfahren gegen Ministerpräsident Pedro Sánchez eröffnet. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, geht es um eine Pressekonferenz vom 6. Oktober im Regierungssitz Moncloa, bei der Sánchez nach Ansicht der Behörde gegen die Pflicht zur politischen Neutralität verstoßen haben soll.

Vorwurf: Wahlkampf statt Regierungsarbeit

Die JEC folgt damit einer Beschwerde der konservativen Volkspartei PP. Diese hatte moniert, dass Sánchez die Pressekonferenz nach dem Ministerrat genutzt habe, um "eine Wahlkampfveranstaltung der PSOE" abzuhalten. Konkret kritisiert die Behörde, dass sich der Regierungschef nicht auf die Erläuterung der zwei neuen Wohnungsbaudekrete beschränkte, sondern Oppositionsarbeit kritisierte, eigene Erfolge hervorhob und für eine "neue parlamentarische Mehrheit" warb.

Nach Ansicht der Wahlbehörde verstößt dieses Verhalten gegen Artikel 50.2 des spanischen Wahlgesetzes (LOREG), der staatlichen Institutionen während des Wahlkampfs strikte Neutralität auferlegt. Die JEC fordert Sánchez nun auf, bis zur Wahl am 29. November auf weitere derartige Äußerungen bei offiziellen Terminen zu verzichten. Zudem muss die Regierung die umstrittenen Aussagen von der offiziellen Website und allen staatlichen Kanälen entfernen.

Erneute Sanktionierung mit Vorgeschichte

Es ist nicht der erste Verstoß des Regierungschefs gegen die Wahlneutralität. Die Behörde verweist darauf, dass Sánchez bereits mehrfach wegen ähnlicher Vergehen abgemahnt und bestraft wurde. Insgesamt summieren sich die bisher verhängten Geldbußen auf 6.600 Euro. Dazu gehören Strafen für ein Interview im Jahr 2020 sowie für Wahlkampfaussagen bei einem EU-Gipfel in Brüssel und während der Regionalwahlen in Katalonien und Extremadura.

Rüge auch für TV-Ansprache

In ihrer Entscheidung widmet sich die JEC auch einer Fernsehansprache vom 5. Oktober, einen Tag vor der kritisierten Pressekonferenz. Damals verkündete Sánchez die Auflösung des Parlaments. Obwohl die Behörde formell keine Sanktionen verhängen kann, da der Wahlkampf zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen hatte, ordnete sie an, auch diese Rede von den offiziellen Kanälen zu entfernen. Die Behörde begründet dies mit dem Inhalt: Sánchez hatte damals von der "schlimmsten Opposition der demokratischen Geschichte" gesprochen.

Die Beschwerde der Partei Se Acabó la Fiesta (SALF) gegen die erneute Verabschiedung der zuvor gescheiterten Wohnungsdekrete wies die JEC hingegen zurück. Die Behörde sieht sich nicht befugt, über die politische Zweckmäßigkeit von Regierungsentscheidungen zu urteilen.


Quelle: Informationen nach Europa Press


Quelle: europapress.es

Mehr aus Madrid