Verfassungsklage um Sozialwohnungen eskaliert

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Sevilla

Verfassungsklage um Sozialwohnungen eskaliert

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Streit um Schutzfristen für geförderte Wohnungen

Ein juristischer Schlagabtausch zwischen Sevilla und Madrid erreicht die höchste Ebene: Die Regionalregierung Andalusiens hat beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das staatliche Wohnungsgesetz eingelegt. Im Zentrum des Konflikts steht die Frage, wie lange geförderte Wohnungen dem freien Markt vorenthalten bleiben müssen.

Der Vorstoß der andalusischen Behörden stützt sich auf Artikel 56 des Autonomiestatuts. Dieser räumt der Region ausdrücklich die alleinige Zuständigkeit in Wohnungsfragen ein. Nach Ansicht der Kritiker verfolgt die Regionalregierung damit jedoch ein klares Ziel: die Aufhebung der Bindungsfristen für Sozialwohnungen, um diese schneller gewinnbringend verkaufen zu können.

Regelung des Bundes versus Autonomie

Das staatliche Gesetz schreibt vor, dass auf öffentlichem Grund errichtete Wohnungen mit öffentlichen Mitteln für mindestens drei Jahrzehnte dem erschwinglichen Mietmarkt zugeführt werden müssen. Eine Spekulation mit diesen Immobilien ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Die andalusische Regierung hält diese Frist für überzogen und plädiert für eine deutliche Verkürzung auf sieben Jahre. Der Gang nach Karlsruhe – im übertragenen Sinne – ist der Versuch, diesen Spielraum juristisch durchzusetzen.

Die Sozialdemokraten in Andalusien kritisieren diesen Schritt scharf. Sie werfen der konservativen Führung um Regierungschef Juanma Moreno vor, eine Politik der sozialen Spaltung zu betreiben. Die Wohnungsnot werde nicht gelindert, sondern durch die geplante Liberalisierung weiter verschärft.

Kritik an der Wohnungsbaubilanz

In diesem Zusammenhang verweist die Opposition auf Zahlen der eigenen Wohnungsbaugesellschaft der Region: In den letzten acht Jahren wurden demnach gerade einmal 222 geförderte Wohnungen fertiggestellt – ein Bruchteil der von Moreno einst versprochenen 40.000 Einheiten. Besonders prekär ist die Lage in den Provinzen Granada und Málaga, wo in diesem Zeitraum überhaupt keine neuen Sozialwohnungen entstanden sein sollen. Die meisten der realisierten Projekte wurden zudem durch Bundesmittel und EU-Gelder finanziert.

Alte Konflikte und neue Ankündigungen

Die Sozialisten erinnern zudem an frühere Probleme: Bereits dreimal habe es Schwierigkeiten mit der Auszahlung von Mietbeihilfen für junge Menschen gegeben. Beim ersten Programm mussten Betroffene sogar vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Diese Erfahrungen stünden im Kontrast zu den jüngsten Ankündigungen Morenos, der ein neues Hilfspaket präsentierte, das inhaltlich stark an die bestehenden Bundesprogramme erinnert.

Die Opposition fordert nun eine grundlegende Debatte im Regionalparlament. Ein entsprechender Antrag für eine Sondersitzung zur Wohnungsfrage wurde eingebracht. Die Sozialisten appellieren an die regierende Volkspartei, die Aussprache nicht zu verzögern und sich den drängenden Fragen zu stellen.

Symbolträchtiger Streit um Grundstück

Ein Fall aus der Provinzhauptstadt verdeutlicht die unterschiedlichen Auffassungen: Auf einem ehemals für Verwaltungszwecke vorgesehenen Grundstück in Sevilla will die Regionalregierung nun Wohnraum entstehen lassen. Kritiker sehen darin jedoch kein soziales Projekt, sondern eine Neuauflage des Problems: Das Gelände soll an den Höchstbietenden versteigert werden, was vermutlich den Bau von Luxusappartements zur Folge hätte – statt dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum.

Derweil hat die Zentralregierung in Madrid ein neues Dekret verabschiedet, das den Erwerb von Wohnraum durch Investoren mit spekulativen Absichten einschränken soll. Die Opposition hält diesem Schritt entgegen, dass die Regionalregierung mit ihrer Klage genau gegen diese Schutzmechanismen vorgehe.

Wie die Europa Press berichtet, liegt der Konflikt nun in den Händen der Verfassungsrichter. Eine Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Wohnungspolitik in anderen Bundesländern haben.


Quelle: europapress.es

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