Verdachtsmomente bei Auftragsvergabe für Hafenpolizei-Uniformen

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

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Verdachtsmomente bei Auftragsvergabe für Hafenpolizei-Uniformen

von Redaktion

Ein Gericht des Finanzministeriums hat die Vergabeverfahren für zwei öffentliche Aufträge der Hafenbehörde der Balearen (APB) ausgesetzt. Betroffen sind zwei separate Ausschreibungen zur Neuausstattung der Hafenpolizei mit Uniformen und Sicherheitskleidung im Gesamtwert von rund 1,5 Millionen Euro. Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, reagierte das Zentralverwaltungsgericht auf einen Rechtsbehelf eines unterlegenen Bieters, der schwere Verfahrensfehler und den Verdacht auf Manipulation („amaño“) geltend macht.

Ausschreibung unter Vorbehalt

Die Hafenbehörde hatte beide Aufträge – einen für Uniformen im Wert von knapp 500.000 Euro und einen für Sicherheitskleidung für rund eine Million Euro – an dasselbe Unternehmen vergeben. Die Vergabe ist nun vorläufig eingefroren, bis das Gericht über den Einspruch entschieden und die Methodik der Angebotswertung geprüft hat. Die APB selbst verwies gegenüber Medien auf die Einhaltung des regulären Vergabeverfahrens.

Die Entscheidung des Tribunals steht in keiner Verbindung zu einem kürzlich aufgehobenen Einstellungsverfahren für 64 Hafenpolizeistellen, wie aus der Gerichtsmitteilung explizit hervorgehoben wird.

Unstimmigkeiten bei der Bewertung

Besonderes Augenmerk der Untersuchung liegt auf der Bewertung der technischen Angebote. Im Fall der Uniformen-Ausschreibung bewertete die APB das technische Angebot der später klagenden Firma als „inakzeptabel“ und schloss sie damit vom weiteren Verfahren aus, obwohl ihr finanzielles Angebot mit rund 200.000 Euro nur halb so hoch war wie das des schließlich präferierten Konkurrenten (über 400.000 Euro).

Das Unternehmen weist diese Begründung im Rechtsmittel entschieden zurück. Es wirft der Bewertungskommission, in der auch Gewerkschaftsvertreter saßen, vor, sich eher auf subjektive als auf technisch-objektive Kriterien gestützt zu haben. Zudem führt das Unternehmen an, identische Produkte bereits erfolgreich bei anderen Verwaltungen angeboten zu haben, ohne jemals an der technischen Mindestbewertung gescheitert zu sein.

Bei der zweiten Ausschreibung für Sicherheitskleidung wurden drei von vier Angeboten bereits in der ersten Bewertungsphase aussortiert, darunter jenes des marktführenden nationalen Anbieters für Polizeiausstattung. Laut den Technikern der APB wiesen die angebotenen Sicherheitskleidungen dieser Firma eine unzureichende Qualität auf. Den Zuschlag erhielt erneut das gleiche Unternehmen wie beim ersten Los.

Hintergrund und laufende Ermittlungen

Das begünstigte Unternehmen steht bereits in anderen spanischen Städten unter Beobachtung. Wie Recherchen des „Diario de Mallorca“ ergaben, wird es in mindestens vier weiteren Kommunen auf mögliche Bevorzugung in Vergabeverfahren untersucht. So waren die beiden Eigentümer des Unternehmens erst kürzlich vor Gericht gestellt, weil sie verdächtigt wurden, die Vergabe eines Auftrags in Santa Pola (Alicante) manipuliert zu haben. Sie wurden jedoch freigesprochen. Einer der verdächtigen Aufträge wurde in der Gemeinde Sant Antoni de Ibiza vergeben.

Der Markt für Polizeiuniformen in Spanien gilt als eng und überschaubar. Nur wenige Spezialfirmen konkurrieren regelmäßig um öffentliche Aufträge. Die verwendeten Materialien sind dabei meist sehr ähnlich, weshalb die Differenzierung oft über Design, Verarbeitung und Lieferfähigkeit erfolgt.

Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vergabe durch die Hafenbehörde der Balearen liegt nun beim Zentralverwaltungsgericht. Dessen Prüfung wird klären, ob die Bewertungskriterien korrekt und nachvollziehbar angewendet wurden oder ob der Verdacht auf Verfahrensfehler berechtigt ist.