
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Ungleiche Disziplin bei der Guardia Civil
Die Asociación Unificada de Guardias Civiles (AUGC) hat am Montag eine formelle Beschwerde an Verteidigungsministerin Margarita Robles gerichtet. Der Vorwurf: Das Ministerium wende bei Disziplinarverfahren zweierlei Maß an. Konkret geht es um den Fall des Generalleutnants Manuel Llamas, des stellvertretenden operativen Direktors (DAO) der Guardia Civil. Llamas ist im sogenannten Fall Leire von der Audiencia Nacional als Beschuldigter geführt – wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung und Strafvereitelung. Die Ermittlungen wurden auf Antrag der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft aufgenommen.
Das Verteidigungsministerium hatte zuvor entschieden, weder ein Disziplinarverfahren gegen Llamas einzuleiten noch vorläufige Maßnahmen zu ergreifen. Zur Begründung hieß es, zum jetzigen Zeitpunkt gebühre der Strafjustiz der Vorrang vor dem Verwaltungsdisziplinarrecht. Man werde erst dann tätig, wenn sich die prozessuale Lage weiterentwickle. Die AUGC hält diese Argumentation für unhaltbar. Wie die Zeitung 20minutos berichtet, verweist die Gewerkschaft auf die ständige Praxis gegenüber einfachen Guardias: Dort werde schon bei einer bloßen Anzeige, einem Polizeibericht oder einer gerichtlichen Einstufung als Beschuldigter – ohne rechtskräftiges Urteil – sofort ein Disziplinarverfahren eingeleitet und der Beamte für maximal drei Monate vorläufig vom Dienst suspendiert.
Als Beleg führt die AUGC einen Fall aus der Kommandantur von A Coruña an. Dort wurde ein Guardia Civil allein aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, der ihn als Beschuldigten in einem Nebenzweig eines Strafverfahrens auswies, für drei Monate suspendiert – obwohl das Hauptverfahren ihn gar nicht unmittelbar betraf. Die Gewerkschaft betont, dass die Rechtsprechung des Militärischen Zentralgerichts, bestätigt durch den Obersten Militärgerichtshof, für die Anordnung solcher Maßnahmen keine rechtskräftige Entscheidung verlange. Es genügten rationale Anhaltspunkte für eine Verfehlung und die Notwendigkeit, die Disziplin oder den Dienstbetrieb unverzüglich zu schützen.
Die AUGC spricht von einem systematischen Bruch mit dieser gefestigten Rechtsprechung, sobald der Beschuldigte den Rang eines Generalleutnants bekleide und die zweithöchste Führungsposition des Corps innehabe. Die Gewerkschaft erinnert an die besondere Vorbildfunktion der Führungskräfte: „Disziplin stützt sich nicht nur auf den Gehorsam der Untergebenen, sondern vorrangig auf die Beispielhaftigkeit der Vorgesetzten.“ Der DAO als ranghöchster uniformierter Offizier unterliege daher – wenn möglich noch strenger – denselben Grundsätzen von Disziplin, Würde und den verwaltungsrechtlichen Konsequenzen einer Strafverfolgung wie der „letzte Guardia in einem ländlichen Posten“.
Die Beschwerde verweist zudem auf die wachsende Reputationsschädigung der Guardia Civil und den Vertrauensverlust in den eigenen Reihen. Viele Beamte könnten nicht nachvollziehen, dass jemand, der wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung unter Verdacht stehe, weiterhin operative Befehlsgewalt über Einheiten ausübe, die angeblich durch sein Handeln unter Druck gesetzt worden seien. Die AUGC fordert die Ministerin auf, ihre Entscheidung zu überdenken, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und gegebenenfalls vorläufige Maßnahmen gegen den DAO zu ergreifen. Darüber hinaus verlangt die Gewerkschaft organisatorische und normative Schritte, um die Gleichbehandlung bei der Anwendung des Disziplinarrechts unabhängig von Dienstgrad und Verwendung sicherzustellen.
Quelle: 20minutos.es