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UGT Andalusien muss Millionen zurückzahlen
Rechtskräftiges Urteil
Der Oberste Gerichtshof (Supremo) hat die Revision von UGT Andalusien gegen ein Urteil zur Rückzahlung von Subventionsgeldern abgewiesen. Die Entscheidung vom 5. Oktober, über die Europa Press berichtet, macht die Verpflichtung zur Rückzahlung von 18.319.183,71 Euro an die Regionalregierung rechtskräftig.
Kern des Streitfalls
Im Zentrum des Verfahrens standen Zahlungen an Beschäftigte, die in geförderten Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose tätig waren. Die Regionalverwaltung hatte einen Teil dieser Zahlungen als nicht förderfähig eingestuft.
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz: Private Arbeitgeber dürfen zwar höhere Löhne als tarifvertraglich festgelegt zahlen, müssen dies aber aus eigenen Mitteln finanzieren. Öffentliche Fördermittel dürfen dafür nicht verwendet werden.
Begründung der Richter
Die Richter führen aus, dass nur Ausgaben förderfähig sind, die eindeutig der geförderten Tätigkeit dienen und für deren Durchführung notwendig sind. Das Gesetz solle verhindern, dass subventionierte Einrichtungen die Löhne der Mitarbeiter beliebig festlegen.
Lohnzahlungen an Beschäftigte in geförderten Projekten müssten sich an den tarifvertraglichen Mindesttabellen orientieren. Diese seien als Untergrenze zu verstehen, aber Fördermittel dürften nicht genutzt werden, um darüberhinausgehende individuelle Vereinbarungen zu finanzieren.
Das Gericht folgte damit der Argumentation des andalusischen Obergerichts, das den Streit auf die Frage zugespitzt hatte, ob Zusatzzahlungen aus Unternehmensmitteln oder aus öffentlichen Geldern bestritten werden müssen.
Quelle: europapress.es