
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Tödlicher Badeunfall in Álora
Das Unglück am Donnerstagabend
Am späten Donnerstagabend gegen 20.00 Uhr ereignete sich in einem Wohnhaus in Álora ein tödlicher Badeunfall. Ein Mädchen, das noch keine zwei Jahre alt war, erlitt während des Badens einen Ertrinkungsvorfall. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler soll eine nur wenige Sekunden dauernde Unachtsamkeit der Aufsichtspersonen zu dem Unglück geführt haben.
Die Angehörigen bemerkten die Asphyxie-Symptome des Kindes umgehend und brachten es eigenständig in das örtliche Gesundheitszentrum. Wie Diario SUR berichtet, bewerteten die dortigen Sanitäter den Zustand der Kleinen als derart kritisch, dass sie eine sofortige Verlegung in das Hospital Valle del Guadalhorce in Cártama anordneten.
Rettungsversuche ohne Erfolg
Im Krankenhaus wurde das Kind umgehend intensivmedizinisch versorgt. Die Ärzte kämpften um das Leben der Patientin, konnten jedoch trotz aller Bemühungen den Tod nicht verhindern. Die genaue Todesursache wird derzeit noch untersucht, die behandelnden Mediziner stuften den Fall nach ersten Angaben jedoch als Folge eines klassischen Ertrinkungsunfalls ein.
Die Guardia Civil hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die genauen Umstände des Vorfalls zu rekonstruieren. Die ersten polizeilichen Untersuchungen deuten nach Aussage der Behörden auf einen tragischen Unglücksfall im häuslichen Umfeld hin. Fremdverschulden wird derzeit nicht angenommen.
Dritter Todesfall innerhalb eines Monats
Der Fall reiht sich in eine Serie tödlicher Ertrinkungsunfälle in der Provinz Málaga ein. Es ist bereits der dritte Todesfall eines Kleinkindes durch Ertrinken innerhalb von weniger als vier Wochen. Erst am 22. Juni war ein dreijähriges Mädchen nach einem Unfall in einem Schwimmbecken in dasselbe Krankenhaus eingeliefert worden und dort verstorben. Bereits am 17. Juni war ein vierjähriger Junge ums Leben gekommen, der in einer ländlichen Unterkunft in Periana in ein Gewässer gestürzt war – damals noch während des laufenden Rettungseinsatzes durch die Sanitätsdienste und Sicherheitskräfte.
Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob bei den drei Fällen strukturelle Sicherheitsmängel vorlagen oder ob es sich jeweils um individuelle Unachtsamkeit handelte. Eine abschließende Bewertung steht noch aus.
Quelle: axarquiaplus.es