
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Supremo erlaubt mehrfachen Pflegeurlaub im Jahr
Neue Auslegung des Arbeitnehmerstatuts
Das spanische Tribunal Supremo hat eine wegweisende Entscheidung zur Handhabung des bezahlten Pflegeurlaubs getroffen. Wie das Urteil zeigt, können Beschäftigte den gesetzlichen Fünf-Tage-Anspruch aus Artikel 37.3 des Arbeitnehmerstatuts künftig mehrfach im Kalenderjahr geltend machen – sofern jeweils neue, eigenständige Gründe vorliegen. Damit korrigiert das Gericht eine verbreitete Praxis, den Anspruch pauschal auf einen einzigen Zeitraum pro Jahr zu begrenzen.
Konflikt um Unternehmenspolitik
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Auseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft CSIF und einem Unternehmen. Der Arbeitgeber hatte die Auffassung vertreten, der Urlaub sei auf fünf Arbeitstage pro Jahr beschränkt. Zudem vertrat das Unternehmen die Position, der Anspruch bestehe ausschließlich für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts – nicht aber für anschließende Betreuungsphasen in der häuslichen Umgebung.
Flexible Inanspruchnahme bestätigt
Das Gericht wies diese restriktive Lesart zurück. Jeder Vorfall, der den Urlaubsanspruch auslöst – etwa ein schwerer Unfall, eine ernste Erkrankung oder ein stationärer Aufenthalt – begründet einen neuen, eigenständigen Fünf-Tage-Zeitraum. Wer also im März wegen einer Operation seines Vaters freigestellt wird und im September eine erneute Krankenhauseinweisung der Mutter zu betreuen hat, kann erneut Urlaub beanspruchen.
Darüber hinaus bestätigt das Urteil eine bereits im Februar getroffene Entscheidung zur zeitlichen Gestaltung: Die fünf Tage müssen nicht zwingend unmittelbar ab dem auslösenden Ereignis konsumiert werden. Vielmehr erlaubt die Rechtsauffassung eine flexible Verteilung, die eine geplante und effiziente Pflegeorganisation ermöglicht – ein Aspekt, der besonders nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus relevant ist, wenn weiterhin häusliche Unterstützung erforderlich ist.
Geltungsbereich des Anspruchs
Der Urlaub steht für die Pflege von Angehörigen sowie für Personen in häuslicher Gemeinschaft zur Verfügung, sofern diese nachweislich auf die Betreuung angewiesen sind. Die Neuregelung stärkt damit die Position von Arbeitnehmern, die wiederholt mit Pflegesituationen konfrontiert sind und bislang mit dem Hinweis auf bereits ausgeschöpfte Kontingente abgewiesen wurden.
Die Entscheidung des Tribunal Supremo verpflichtet Unternehmen nun zu einer Einzelfallprüfung – eine pauschale Ablehnung mit Verweis auf das Jahreskontingent ist nach der neuen Rechtslage nicht mehr haltbar.
Quelle: 20minutos.es