Supreme Court ringt um Diplomaten-Wahlrecht

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Spanien

Supreme Court ringt um Diplomaten-Wahlrecht

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Justiz unter Zeitdruck

Die vorgezogenen Neuwahlen in Spanien setzen die Justiz unter erheblichen Zeitdruck. Das oberste Gericht des Landes, der Tribunal Supremo, treibt nun die Entscheidung über eine umstrittene Regelung zur Einbürgerung voran, die das Wahlrecht Tausender im Ausland lebender Spanier betrifft. Konkret geht es um die sogenannte "Enkelgesetz"-Klausel, eine Bestimmung im Gesetz zur historischen Erinnerung, die Nachfahren von Exilanten den Erwerb der Staatsangehörigkeit erleichtert. Eine von rechten Gruppen angestrengte Klage hatte zu einer vorläufigen Aussetzung dieser Regelung geführt, was nun kurz vor dem Wahltermin am 29. November für erhebliche Verwirrung sorgt.

Nachdem Ministerpräsident Pedro Sánchez den Wahltermin überraschend vorgezogen hatte, forderte die als Kläger auftretende Organisation Iustitia Europa das Gericht auf, die Aussetzung der Regelung für die anstehende Wahl zu garantieren. Ähnlich argumentierte auch die Partei Vox, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgegangen war. Die Bevölkerung im Ausland, die über das sogenannte CERA-Wählerverzeichnis ihre Stimme abgeben kann, sorgt für zusätzliche Brisanz: Offenbar ist das für die Wahl relevante Verzeichnis bereits vor der gerichtlichen Aussetzung geschlossen worden, was die Lage weiter verkompliziert.

Unmögliche Unterscheidung

Die Regierung in Madrid zeigt sich angesichts des drohenden Wahlchaos alarmiert und plädiert dafür, die Aussetzung aufzuheben. Ihr zentrales Argument: Eine Unterscheidung zwischen Neubürgern, die über die "Enkelgesetz"-Regelung eingebürgert wurden, und anderen spanischen Staatsangehörigen im Ausland sei in der verbleibenden Zeit bis zur Wahl schlicht nicht zu bewerkstelligen. Diese Unterscheidung wäre aber notwendig, um das von den Klägern angestrebte Wahlverbot für diese Gruppe umzusetzen. Man stehe vor der Wahl, entweder allen Auslandsspaniern die Wahl zu ermöglichen oder keinem, so die Argumentation des Kabinetts.

Die Kläger halten dagegen und verlangen, notfalls die Wahlen auszusetzen, um die gerichtliche Anordnung umsetzen zu können. Die obersten Richter hatten die Aussetzung im September mit der Sorge vor einer Beeinträchtigung der Transparenz und des Wahlprozesses begründet. Die schiere Zahl der Neuanträge – über 1,2 Millionen, von denen rund 570.000 bewilligt wurden – hatte das Gericht zu diesem Schritt bewogen. Die Sorge war, dass ein derartiger Zustrom von Wählern das Wahlergebnis unkalkulierbar beeinflussen könnte. Das Gericht betonte jedoch, dass es sich nur um eine vorläufige Maßnahme handele, die einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreife. Die endgültige Entscheidung könnte nun bereits am kommenden Wochenende fallen, die Uhr tickt für alle Beteiligten. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, haben die Richter den Parteien eine äußerst knappe Frist für ihre Stellungnahmen eingeräumt, um den Prozess zu beschleunigen.


Quelle: europapress.es

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