
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Streit um Spaniens überlastete Familien-Treffpunkte
Seit Mitte der neunziger Jahre gibt es in Spanien spezialisierte Einrichtungen, die bei hochkonflikthaften Trennungen den Kontakt zwischen Kindern und einem Elternteil ermöglichen sollen. Die von den Gerichten angeordneten „Puntos de Encuentro Familiar“ (PEF), also familiäre Begegnungsstätten, sollen einen neutralen und professionell überwachten Rahmen für die Umsetzung von Besuchsregelungen bieten. Doch zunehmend gerät das System in die Kritik – sowohl wegen Überlastung als auch wegen grundlegender konzeptioneller Schwächen.
Der aktuelle Jahresbericht der Staatsanwaltschaft bezeichnet die Überlastung dieser Dienste als eines der am weitesten verbreiteten zivilrechtlichen Probleme des Landes für 2025 und konstatiert eine Verschärfung gegenüber dem Vorjahr. In Städten wie Córdoba oder Madrid führten Wartelisten demnach dazu, dass gerichtlich vereinbarte beaufsichtigte Kontakte monatelang nicht beginnen konnten. Zwar betont die Behörde den hohen Stellenwert solcher Einrichtungen für Trennungsfälle mit hohem Konfliktpotenzial, gleichzeitig verweist sie auf erhebliche strukturelle Mängel: In manchen Provinzen existiere lediglich ein einziges Zentrum, andere litten unter eingeschränkten Öffnungszeiten oder großer räumlicher Distanz zum Wohnort des Kindes.
Fehlende Perspektive in der Praxis
Über die reinen Kapazitätsprobleme hinaus richtet sich der Blick der Fachwelt jedoch auf einen anderen Missstand. Eva Atance, Sozialarbeiterin mit Schwerpunkt geschlechtsspezifische Gewalt, formuliert es deutlich: „Unser größtes Problem ist nicht mehr die Zahl der Zentren oder der Stunden, sondern das Fehlen einer Gender-Perspektive in den Begegnungsstätten.“ Ihrer Einschätzung nach sei eine professionelle Familienarbeit bei bestehender Gewalt grundsätzlich nicht möglich. Ähnlich argumentiert die Gesundheitspsychologin Lupa Pérez, die auf Fälle von Machismo oder stellvertretender Gewalt hinter den gerichtlichen Anordnungen verweist. Täter nutzten diese Räume gezielt, um die Mütter weiter zu bestrafen oder zu manipulieren.
Gewalt wird ausgeblendet
Der Kritikpunkt der Expertinnen zielt auf ein strukturelles Problem: Da Verfahren zu Gewalt und Sorgerechtsfragen in Spanien getrennt behandelt werden, gelangen Fälle mit bestehender Anzeige oder Schutzanordnung dennoch in die Begegnungsstätten – und werden dort als reine Eltern-Kind-Beziehungsfrage behandelt. „Wir setzen der Gewalt Pflaster auf, aber in der Begegnungsstätte, wo es um Familie geht, blenden wir sie wieder aus“, so Atance. Diese Diskrepanz unterstreicht nach Ansicht der Fachleute ein Modellprojekt aus der Region Murcia, das bereits seit 2015 existiert. Dieses spezielle Programm ist ausdrücklich für Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt konzipiert und sieht eine regelmäßige Berichterstattung an das Gericht vor. Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden dort nach Regierungsangaben 143 Kinder betreut.
Zweifel an der Eignung als Lösung
Rechtsanwältin Gema Cornejo, spezialisiert auf Familienrecht und Gewalt gegen Frauen, berichtet von einem besonders drastischen Fall: Ein Vater, der wegen eines Trittes gegen seine Tochter verurteilt worden war, erhielt vom Gericht Kontaktverbot für dieses Kind – nicht jedoch für dessen ältere Schwester, da man deren „bestehende Bindung“ zum Vater betonte. Cornejo sieht in den Begegnungsstätten oft eine vermeintliche Kompromisslösung, die eine eigentlich notwendige Aussetzung des Umgangsrechts ersetzt. Die Gerichte seien zurückhaltend, den Kontakt komplett zu untersagen, weil ein vollständiger Bruch als schädlicher für das Kind gelte. Die Realität in den Einrichtungen zeige jedoch ein anderes Bild: Viele Kinder erschienen aus Angst vor dem Elternteil gezwungen, zögen sich in eine Ecke zurück oder entwickelten körperliche Symptome wie Bauchschmerzen. Auch Mütter erlitten durch die Pflicht, ihre Kinder an diesen Orten zu bringen und dem Ex-Partner indirekt zu begegnen, eine erneute Traumatisierung.
Die mangelhafte Vorbereitung des Personals auf solche Konstellationen wird von den Kritikerinnen als Hauptproblem benannt. Einige Kolleginnen hätten sogar vorgeschlagen, das Sorgerecht an einen Mann zu übergeben, gegen den eine aktive Schutzanordnung vorlag. Wie die Fachleute betonen, gehe es nicht um die Abschaffung der Zentren, sondern um eine grundlegende Überarbeitung der Ausbildung und der Handlungsleitlinien – mit klarem Fokus auf den Schutz von Kindern und Frauen.
Quelle: 20minutos.es