Steuerpakt gegen Wohnungsnot

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Baskenland

Steuerpakt gegen Wohnungsnot

von Redaktion4 Min. Lesezeit

Einigten sich auf ein Bündel an Steueränderungen

Die baskischen Regierungsparteien PNV und PSE-EE haben sich auf ein gemeinsames Steuerpaket verständigt, das den Zugang zu Wohnraum erleichtern soll. Die Einigung, die am Donnerstag in Bilbao vorgestellt wurde, umfasst Änderungen an mehreren zentralen Abgaben: der Einkommensteuer (IRPF), der Körperschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer (ITP), der Grundsteuer (IBI) und der kommunalen Wertzuwachssteuer (Plusvalía). Ziel ist es, bezahlbares Wohnen zu fördern, leerstehende Immobilien zu mobilisieren und spekulativen Leerstand sowie die Zweckentfremdung von Wohnraum für Tourismus in angespannten Märkten unattraktiver zu machen.

Anreize für Vermieter, Sanktionen für Spekulanten

Das Kernstück der Vereinbarung bildet eine Reform der Steuervergünstigungen für Vermieter. Die allgemeine Bonifikation auf Mieteinkünfte im IRPF steigt von 30 auf 35 Prozent – unter bestimmten Bedingungen: wenn der Mieter jünger als 36 Jahre ist oder die Wohnung in den zwei Jahren vor Vertragsabschluss renoviert wurde.

Deutlich großzügiger wird die Förderung, wenn Vermieter sich auf staatlich regulierte Mieten einlassen. Wer seine Wohnung einem öffentlichen Vermittlungsprogramm überlässt oder freiwillig eine Miete innerhalb der offiziellen Referenzindizes verlangt, erhält einen Steuerabschlag von 70 Prozent. Dieser Satz erhöht sich auf 75 Prozent, wenn die Immobilie kürzlich saniert wurde oder der Mieter unter 36 Jahre alt ist.

Wie die Parteien in einer gemeinsamen Erklärung betonen, sollen diese Regelungen die bestehenden Anreize aus der letzten Steuerreform verstärken und bezahlbares Vermieten wirtschaftlich attraktiver machen.

Steuerfreiheit für Verkäufe an den Staat

Für den Kampf gegen Leerstand sieht das Abkommen eine gestaffelte Steuerbefreiung vor: Wer eine seit mindestens zwei Jahren ungenutzte Wohnung bis Ende 2027 an eine öffentliche Einrichtung zur Schaffung von Sozialwohnungen verkauft, muss auf den daraus erzielten Gewinn keine Einkommensteuer zahlen. Diese Exemption gilt bis zu einem bestimmten Transaktionswert; darüber hinaus greift eine teilweise und degressiv ausgestaltete Befreiung. Der nicht befreite Teil des Gewinns kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerfrei bleiben, sofern der Verkaufserlös innerhalb von sechs Monaten in eine neu geschaffene, speziell dafür vorgesehene Sparform („Cuenta Financia Europa Reinversión“) fließt und dort für fünf Jahre gehalten wird.

Neues Förderinstrument für Langzeitsparen

Das Paket passt zudem die bestehenden Langzeitsparpläne an europäische Standards an und schafft einen eigenen Rechtsrahmen für die sogenannte „Financia Europa“-Spar- und Investitionskonten. Erträge aus diesen Plänen bleiben von der Einkommensteuer befreit, sofern das Kapital mindestens fünf Jahre angelegt wird. Neu ist ein individueller Versicherungsvertrag, der gezielt in die Finanzierung der europäischen Wirtschaft investiert.

Bei der „Financia Europa“-Konten wird die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Vermögenswerten bis zur Auszahlung aufgeschoben. Langfristiges Engagement wird belohnt: Werden Einlagen länger als fünf Jahre gehalten, bleibt der daraus resultierende Gewinn bis zu 10.000 Euro pro Steuerzahler vollständig steuerfrei; darüber hinaus sind 20 Prozent befreit. Die Obergrenze für noch nicht zurückgezahlte Einlagen liegt bei 150.000 Euro. Mit dieser Regelung folgen die Parteien einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2025, die eine vereinfachte und steuerlich begünstigte Behandlung solcher Konten anregt.

Höhere Abgaben für Großbesitzer und Tourismus

Der allgemeine Steuersatz für den Immobilienkauf (ITP) bleibt bei vier Prozent – allerdings nur für Privatpersonen mit bis zu zwei Wohnungen. Für Großbesitzer steigt der Satz progressiv: ab der dritten Wohnung auf fünf, ab der fünften auf sechs und ab der zehnten auf sieben Prozent. Junge Käufer unter 36 Jahren profitieren von einem ermäßigten Satz, der 25 Prozent unter dem allgemeinen Niveau liegt – also drei statt vier Prozent.

Im Kampf gegen die touristische Vermietung von Wohnraum erhalten die Kommunen neue Befugnisse: Sie dürfen per Ortssatzung einen Zuschlag von bis zu 150 Prozent auf den Grundsteuerbetrag (IBI) für Wohnungen erheben, die in angespannten Gebieten als Ferienunterkünfte genutzt werden. Zudem werden die Höchstkoeffizienten der kommunalen Grundstückswertzuwachssteuer aktualisiert.

Strengere Regeln für gewerbliche Vermieter

Auch Unternehmen, die Wohnraum vermieten und dafür die steuerlichen Vergünstigungen des Sonderregimes nach Artikel 115 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch nehmen, müssen künftig strengere Auflagen erfüllen: Die Vorteile sollen nur noch gelten, wenn die verlangten Mieten den offiziellen Referenzwerten oder den Preisen öffentlicher Vermittlungsstellen entsprechen. Diese Voraussetzung soll in allen drei baskischen Territorien eingeführt werden.

Schließlich sieht das Abkommen eine Ausweitung der bestehenden Steuerbefreiung für über 65-Jährige vor, die ihre selbst genutzte Immobilie verkaufen. Die Neuregelung soll auch für Senioren gelten, die in ein Pflegeheim oder zu Verwandten ziehen – vorausgesetzt, die Wohnung wird leer gezogen und einem öffentlichen Vermittlungsprogramm überlassen. Die Fristen für die Nutzung dieser Regelung werden verlängert. Die bisherigen Regelungen für die Altersgruppe bleiben unangetastet.

Die Einigung von PNV und PSE-EE folgt auf wochenlange Verhandlungen und ist Teil einer umfassenderen Anstrengung, den angespannten Wohnungsmarkt im Baskenland zu entschärfen. Weitere gesetzliche Schritte in den verschiedenen baskischen Finanzverwaltungen werden für die kommenden Monate erwartet. Wie die Parteien mitteilten, soll das Maßnahmenpaket nun in die jeweiligen parlamentarischen Verfahren eingebracht werden.


Quelle: europapress.es

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