Staatsanwaltschaft fordert Freispruch im Fall Ana Buza

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Sevilla

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch im Fall Ana Buza

von Redaktion1 Min. Lesezeit

Keine Hinweise auf einen Unfall

Im Prozess um den Tod der 19-jährigen Ana Buza hat die Staatsanwaltschaft von Sevilla überraschend ihre Position geändert. Statt der ursprünglich geforderten drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung beantragte sie nun den Freispruch des Angeklagten Rafael V.P. Die Behörde sieht nach neuen Erkenntnissen keine Belege für die These der Anklage.

Neue Gutachten stützen Zweifel

Ausschlaggebend für die Kehrtwende waren Analysen des Verkehrsunfall-Rekonstruktionsteams der Guardia Civil. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Geschehnisse in der Unglücksnacht nicht mit einem tödlichen Überfahren vereinbar sind – jener Darstellung, die die Eltern des Opfers vertreten. Die junge Frau war im September 2019 gestorben, als sie mit ihrem damaligen Partner auf der A-4 bei Carmona unterwegs war.

Die von der Familie beauftragten Gutachter halten dagegen: Sie kritisierten die Version der Ermittler als nicht haltbar und argumentierten, Ana Buza könne bei einer Geschwindigkeit von rund 117 km/h nicht einfach aus dem Fahrzeug gestürzt sein und dabei nur Abschürfungen erlitten haben.

Urteil erwartet

Mit der Forderung der Staatsanwaltschaft ist der Fall nun vor dem Schwurgericht zur Entscheidung reif. In der kommenden Woche wird das Urteil der Geschworenen erwartet. Die Nebenklage der Familie verlangt weiterhin eine Haftstrafe von 20 Jahren, zunächst wegen Mordes, hilfsweise wegen Totschlags.


Quelle: europapress.es

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