Spaniens Rechnungshof wirft Top-Prüfer raus

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Sevilla

Spaniens Rechnungshof wirft Top-Prüfer raus

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Ein Tribunal räumt auf: Schluss mit Selbstbedienung?

Es ist ein Paukenschlag für die politische Klasse Andalusiens: Antonio López, einst oberster Finanzkontrolleur der Region, ist seinen Posten los. Nicht etwa, weil er bei der Prüfung öffentlicher Gelder versagt hätte – sondern weil er selbst zum Prüffall wurde. Die Präsidentin des andalusischen Parlaments, Ana Mestre, besiegelte am Dienstag den Rauswurf des umstrittenen Rechnungshof-Mitglieds. Der Grund: „Überfällige Inkompatibilität" – ein juristischer Begriff für einen Zustand, den man umgangssprachlich schlicht Amtsmissbrauch nennen könnte.

Sechs Gründe, einer reicht

Wer die öffentlichen Kassen kontrolliert, muss über jeden Zweifel erhaben sein. Doch Antonio López, der 2021 auf Vorschlag der Sozialisten erneut ins Amt gehievt wurde, sammelte offenbar lieber Nebentätigkeiten als Prüfberichte. Das Plenum der Cámara de Cuentas, also seine eigenen Kollegen, identifizierten nicht etwa einen einzelnen Verstoß – nein, gleich sechs klar umrissene Situationen der Unvereinbarkeit wurden aktenkundig. Das ist keine Randnotiz, das ist ein System.

Besonders pikant: Da ist die Dozententätigkeit an der Universität Granada. Klingt harmlos, wäre da nicht die klare Rechtslage. Der Artikel 35 der Geschäftsordnung der Prüfbehörde ist unmissverständlich: Jede öffentliche oder private Tätigkeit, die über die Verwaltung des eigenen Vermögens hinausgeht, ist verboten. Ja, es gibt eine Ausnahme für Lehraufträge – aber nur mit vorheriger Genehmigung des Plenums. López hielt es offenbar nicht für nötig, diesen Dienstweg zu gehen. Selbstherrlichkeit pur.

Die dreiste Verteidigung des Kontrolleurs

Statt Reue zu zeigen, wählte der Ex-Kontrolleur die Offensive. Seine Einlassungen vom 22. Juli lesen sich wie ein Lehrstück in Arroganz der Macht: Er beantragte die Einstellung des Verfahrens, berief sich auf angebliche Unzuständigkeit des Plenums und verwies auf den „rein akademischen Charakter" seiner Aktivitäten. Man solle doch bitte die Normen „teleologisch und systematisch" interpretieren – und überhaupt: Vertrauensschutz!

Was für ein Hohn. Da hat ein Mann jahrelang andere auf die Finger geschaut, und wenn man ihm selbst auf die Finger schaut, kommt er mit juristischen Spitzfindigkeiten um die Ecke. Die Botschaft ist klar: Die Regeln gelten für die da draußen, nicht für mich.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Die Entscheidung aus Sevilla ist mehr als die Personalie eines Einzelnen. Sie ist ein Signal. Das Parlament und das Plenum der Prüfbehörde haben gezeigt, dass sie nicht gewillt sind, bei den eigenen Leuten wegzuschauen. Der Artikel 27 des Gesetzes 1/1988 wurde angewendet, der Rauswurf ist rechtskräftig vollzogen. Man kann nur hoffen, dass diese Konsequenz Schule macht.

Die Botschaft an alle, die öffentliche Ämter als Sprungbrett für private Geschäfte oder akademische Eitelkeiten missbrauchen: Die Zeit der Selbstbedienung ist vorbei. Wer Kontrolleure kontrolliert, muss selbst sauber sein. Andernfalls fliegt man – und zwar mit Ansage.

Es bleibt zu hoffen, dass der Fall López kein Einzelfall bleibt. Die andalusische Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob hinter den Kulissen weitere solcher Doppelverdiener und Nebentätigkeits-Optimierer sitzen. Der heutige Tag ist ein guter Anfang. Aber nur der Anfang.

Wie Europa Press berichtet, basiert die Entscheidung auf einem Beschluss des Plenums der Cámara de Cuentas vom vergangenen Freitag, der der Parlamentspräsidentin übermittelt wurde.


Quelle: europapress.es

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