Spaniens Auslandswähler wächst rasant

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Spaniens Auslandswähler wächst rasant

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Rekord beim Auslandswahlrecht

Die Gruppe der spanischen Staatsbürger mit Wahlrecht im Ausland ist innerhalb von gut drei Jahren um fast ein Fünftel gewachsen. Lebten bei den letzten Parlamentswahlen im Juli 2023 noch rund 2,33 Millionen Menschen im sogenannten Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA), so sind es aktuell bereits 2,75 Millionen. Das entspricht einem Zuwachs von etwa 420.000 neuen Einträgen – ein Plus von 18 Prozent.

Damit hat sich das Wachstum im Vergleich zur Vorperiode mehr als verdoppelt. Zwischen November 2019 und Juli 2023 war die Zahl der im Ausland registrierten Wähler nur um rund 197.500 gestiegen, wie das spanische Nachrichtenportal Axarquia Plus berichtet.

Langfristiger Trend

Der Blick auf die letzte Dekade verdeutlicht das Ausmaß dieser Entwicklung: Bei den Parlamentswahlen im Juni 2016 umfasste der Außenwahlbezirk noch etwa 1,92 Millionen Personen. Seitdem ist die Zahl um rund 824.000 angestiegen – ein Zuwachs von etwa 43 Prozent.

Ein Grund für diese Dynamik ist die wachsende Zahl von Spaniern, die im Ausland geboren wurden oder die Staatsbürgerschaft neu erworben haben. Aber auch junge Menschen, die volljährig werden, und Bürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, tragen zur Vergrößerung des Registers bei. Es handelt sich also nicht ausschließlich um eine Abbildung tatsächlicher Emigrationsbewegungen.

Kein direkter Effekt der Wahlrechtsreform

Auffällig ist, dass der Anstieg der Registrierungen nicht allein auf die Abschaffung des sogenannten „voto rogado“ zurückzuführen ist. Diese Reform, die vor den Wahlen 2023 in Kraft trat, erleichtert die Stimmabgabe aus dem Ausland erheblich: Früher mussten die Betroffenen ihre Wahlunterlagen erst aktiv beantragen, heute erhalten sie sie automatisch. Allerdings ändert das nur den Abstimmungsprozess – nicht die Bedingungen für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis, die weiterhin von Behördengängen abhängt.

Das CERA-Register wird monatlich aktualisiert. Jede der eingetragenen Personen ist dabei einem spanischen Municipio und einer Provinz zugeordnet, die über den Wahlkreis ihrer Stimme bei nationalen Wahlen entscheidet. Ein Sonderfall bleibt die sogenannte „Ley de Nietos“, mit der Nachkommen emigrierter Spanier die Staatsbürgerschaft beantragen können. Ob ein Teil dieser Neubürger bereits in den aktuellen Zahlen enthalten ist, ist noch nicht abschließend geklärt – in einigen Fällen sind Gerichtsverfahren anhängig.


Quelle: axarquiaplus.es

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