Spanien wählt am 29. November ein neues Parlament

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

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Spanien wählt am 29. November ein neues Parlament

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Auflösung der Cortes offiziell besiegelt

Knapp sieben Wochen vor dem geplanten Urnengang hat Spanien den offiziellen Startschuss für die vorgezogenen Parlamentswahlen gegeben. Das staatliche Gesetzblatt (BOE) veröffentlichte am Dienstag das entsprechende Königliche Dekret, mit dem der Kongress und der Senat mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurden. Die Entscheidung war bereits am Vortag in einer außerordentlichen Kabinettssitzung unter Vorsitz von Premierminister Pedro Sánchez gefallen.

Wahltermin und rechtliche Grundlage

Die Neuwahl ist nun für den letzten Sonntag im November, den 29.11.2026, terminiert. Die Auflösung der Kammern stützt sich auf Artikel 115 der spanischen Verfassung sowie auf die Bestimmungen des allgemeinen Wahlgesetzes. Das Dekret umfasst sechs Artikel und trat unmittelbar mit seiner Veröffentlichung in Kraft, womit die Legislaturperiode der im Juli 2023 gewählten Abgeordneten offiziell endet.

Diese Mandate werden vergeben

Mit der Veröffentlichung stehen auch die Kontingente für die einzelnen Wahlkreise fest. Die meisten Abgeordneten stellt weiterhin Madrid mit 38 Sitzen, gefolgt von Barcelona (32) und Valencia (16). Dahinter rangieren Sevilla und Alicante mit jeweils zwölf Mandaten. In Málaga werden elf Abgeordnete gewählt, in Murcia zehn. Je acht Sitze entfallen auf die Wahlkreise Balearen, Vizcaya, Cádiz, A Coruña und Las Palmas.

Der Senat setzt sich hingegen aus vier direkt gewählten Vertretern pro Festlandprovinz zusammen. Auf den Inseln gelten Sonderregeln: Gran Canaria, Mallorca und Teneriffa wählen jeweils drei Senatoren, die kleineren Inseln jeweils einen. Ceuta und Melilla entsenden je zwei Senatoren.

Kurzer Wahlkampf, schnelle Konstituierung

Der Wahlkampf ist mit 15 Tagen vergleichsweise knapp bemessen: Er beginnt am Freitag, dem 13. November, um null Uhr und endet am Freitag, dem 27. November, um Mitternacht. Die neu gewählten Kammern sollen sich dann am 23. Dezember um zehn Uhr zu ihren konstituierenden Sitzungen treffen. Die Wahlmodalitäten richten sich nach dem allgemeinen Wahlgesetz von 1985 sowie den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, markiert die Veröffentlichung im BOE den formellen Auftakt des Wahlprozesses.


Quelle: europapress.es

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