Spanien legt Wohnungsdekrete erneut vor

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Spanien legt Wohnungsdekrete erneut vor

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Neue Runde im Wohnungsstreit

Nur wenige Tage nach dem Scheitern im Parlament hat das spanische Kabinett die beiden umstrittenen Wohnungsdekrete erneut auf den Weg gebracht. Die Regierung reagiert damit auf die anhaltende Krise am Immobilienmarkt, die durch einen spektakulären Zwangsräumungsfall zusätzlich an Brisanz gewonnen hatte. Die Neufassung enthält einige Anpassungen, der Kern der Maßnahmen bleibt jedoch bestehen.

Milliarden für den Immobilienkauf

Das zentrale neue Element ist ein Finanzpaket für den Ersterwerb von Wohneigentum. Über die staatliche Kreditagentur ICO sollen Familien ohne ausreichendes Startkapital zinslose Darlehen von bis zu 50.000 Euro erhalten. Hierfür sind nun konkrete zehn Milliarden Euro vorgesehen, die aus dem Staatshaushalt bereitgestellt werden sollen. Wie genau die Finanzierung angesichts der seit Jahren verlängerten Haushaltslage gesichert werden soll, ließ die Regierung offen. Zusätzlich fließen 400 Millionen Euro in einen Fonds zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Verschärfte Regeln für Großvermieter

Die Regierung verschärft zudem die Beschränkungen für spekulative Immobilienkäufe. Das Verbot, Wohnungen unter 70 Prozent des Verkehrswerts zu erwerben, wird nun ausdrücklich auf Großvermieter mit mehr als zehn Immobilien ausgeweitet. Auch die Rechte von Mietern werden gestärkt: Bei der Vermarktung von Wohnungen müssen künftig der amtliche Mietpreisindex sowie der Status des Vermieters als Großvermieter angegeben werden. Die bereits geplanten Maßnahmen wie die Verlängerung auslaufender Mietverträge um bis zu zwei Jahre und die Begrenzung von Mieterhöhungen bleiben unverändert.

Aufschub für unbefristete Mietverträge

Anders als beim ersten Paket wird die Einführung der umstrittenen unbefristeten Mietverträge nun an die parlamentarische Zustimmung gekoppelt. Sollte die Abstimmung erneut negativ ausfallen, würde das Gesetz nicht in Kraft treten. Diese Entscheidung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Regierung im aufgelösten Parlament keine Mehrheit für dieses Vorhaben hat. Die Regelung sieht vor, dass Vermieter bei einer Kündigung ohne triftigen Grund eine Entschädigung an den Mieter zahlen müssten.

Entscheidung im kleinen Kreis

Die Abstimmung über die Dekrete erfolgt nun nicht im aufgelösten Plenum, sondern in der Diputación Permanente, einem kleineren Gremium, das zwischen den Wahlperioden die parlamentarischen Geschäfte fortführt. Dort ist die Stimme der katalanischen Partei Junts, die zuvor gegen die Vorlagen gestimmt hatte, nicht mehr entscheidend. Eine endgültige Entscheidung muss innerhalb von 30 Tagen fallen. Wie die Regierung um Ministerpräsident Pedro Sánchez berichtet, sieht man die Dringlichkeit der Maßnahmen als unverändert an. Die Opposition kritisiert das Vorgehen als undemokratisch, da die Regierung die Niederlage im Parlament auf diesem Wege umgehen wolle.


Quelle: 20minutos.es

Mehr aus Spanien