Sieben Jahre Haft für Messerangriff in Torre del Mar

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

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Sieben Jahre Haft für Messerangriff in Torre del Mar

von Jonas Beck

Höchstrichterliche Bestätigung beendet Rechtsweg

Der Tribunal Supremo, Spaniens oberstes Gericht, hat den Revisionsantrag eines verurteilten Angreifers abgewiesen und damit ein siebenjähriges Hafturteil rechtskräftig werden lassen. Der Mann hatte in der Nacht zum 26. September 2023 auf dem Paseo Marítimo de Levante in Torre del Mar einen anderen Mann mit einem Messer schwer verletzt. Wie aus den gerichtlichen Unterlagen hervorgeht, ist das Urteil nun endgültig.

Chronologie eines nächtlichen Angriffs

Den aktenkundigen Ermittlungen zufolge ereignete sich der Vorfall um Mitternacht. Das Opfer saß auf einer Bank im Strandpark, als sich der Täter ihm näherte und die Worte „Dich wollte ich sehen“ äußerte. Anschließend griff er, laut Gericht „vom Willen beseelt, dessen Leben anzugreifen und ihn zu töten“, den Sitzenden mit einem Messer an.

Die erste Stichwaffe traf die rechte Brustseite. Als das Opfer sich, bereits verwundet, zur Seite neigte, setzte der Angreifer einen weiteren Stich auf der linken Körperseite an. Beide Verletzungen wurden in der späteren Urteilsbegründung aufgrund ihrer Lage und Tiefe als lebensbedrohlich eingestuft.

Schwere Verletzungen und langer Krankenhausaufenthalt

Die Folgen des Angriffs waren gravierend. Der Verletzte musste auf die Intensivstation eingeliefert werden, wo er sich in einem künstlich herbeigeführten Koma befand. Er erlitt Lungenverletzungen, innere Blutungen und Ergüsse, die medizinische Eingriffe wie Drainagen und Bluttransfusionen notwendig machten. Erst nach elf Tagen, am 4. Oktober 2023, konnte er aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Justizielle Einordnung als versuchter Mord

Die Audiencia Provincial de Málaga verurteilte den Täter schließlich wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Neben der siebenjährigen Freiheitsstrafe verhängte das Gericht eine achtjährige Annäherungs- und Kontaktsperre zum Opfer. Zudem wurde der Verurteilte zur Zahlung von 26.000 Euro Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen und Spätfolgen verpflichtet.

Gegen dieses Urteil ging der Verurteilte zunächst vor dem Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA) und schließlich vor dem Supreme Court in Revision. Seine Verteidigung argumentierte, die Beweislage für eine Identifizierung sei unzureichend und die Tat sei lediglich als Körperverletzung zu werten, nicht als versuchter Mord.

Supreme Court verwirft Revision und bestätigt Urteilsspruch

Das Höchstgericht wies diese Einwände nun zurück und bestätigte die Vorinstanzen in vollem Umfang. Die Richter betonten, dass das Opfer den Angreifer von Beginn an eindeutig identifiziert habe und ein Vorbeziehung zwischen beiden bestanden habe. Entscheidend für die Qualifizierung als versuchten Mord sei die Tötungsabsicht, die sich aus der Verwendung einer Stichwaffe und dem gezielten Angriff auf lebenswichtige Körperregionen ergebe.

Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsweg erschöpft und die siebenjährige Haftstrafe muss verbüßt werden. Die Berichterstattung stützt sich auf die veröffentlichten Urteile der Audiencia Provincial de Málaga und des Tribunal Supremo.


Quelle: axarquiaplus.es