
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Sieben Jahre Haft für Messerangriff an der Küste
Höchstrichterliche Entscheidung schließt Verfahren ab
Der Fall eines schweren Messerangriffs an der Küste der Costa del Sol ist nun endgültig juristisch abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat die siebenjährige Freiheitsstrafe für den Täter bestätigt und dessen Revisionsantrag zurückgewiesen. Damit ist das von der Provinzgericht Malaga (Audiencia Provincial de Málaga) gefällte Urteil wegen versuchten Totschlags rechtskräftig.
Chronologie und Tatablauf
Den gerichtlich festgestellten Fakten zufolge ereignete sich der Angriff in den frühen Morgenstunden des 26. September 2023, kurz nach Mitternacht. Die für ihre Urteilsbegründung herangezogenen Ermittlungsergebnisse zeigen, dass sich die Opferperson auf einer Bank am Levante-Strandboulevard im Ortsteil Torre del Mar aufhielt.
Der Angeklagte näherte sich dem dort Sitzenden unvermittelt und äußerte die Worte: »A ti te quería yo ver« (»Dich wollte ich gerade sehen«). Unmittelbar danach handelte er, wie die Richter in ihrer Urteilsbegründung festhielten, »angetrieben von der Absicht, sein Leben anzutasten und ihm den Tod zuzufügen.«
Er führte zunächst einen Messerstich in die rechte Brustseite des Opfers. Als dieses sich, bereits verwundet, zurücklehnte, setzte er einen zweiten Stich im linken Bereich des Oberkörpers an. Beide Verletzungen wurden aufgrund ihrer Lokalisation und Tiefe als lebensbedrohlich eingestuft.
Schwere Gesundheitsfolgen für das Opfer
Die Folge der Attacke war ein intensivmedizinischer Notfall. Der Verletzte musste auf die Intensivstation eingeliefert werden, wo er in ein künstliches Koma versetzt wurde und einer spezialisierten medizinischen Überwachung bedurfte. Zu den diagnostizierten Verletzungen zählten Läsionen der Lunge, innere Blutungen und Ergüsse.
Dies erforderte laut Gerichtsakten mehrere medizinische Interventionen, darunter Drainageoperationen und Bluttransfusionen. Insgesamt verbrachte der Geschädigte elf Tage stationär im Krankenhaus, bevor er am 4. Oktober 2023 entlassen werden konnte.
Rechtsstreit und Verteidigungsstrategie des Täters
Nach dem ursprünglichen Schuldspruch und der Verurteilung zu sieben Jahren Haft sowie einer achtjährigen Annäherungs- und Kontaktsperre zur Geschädigten und einer Entschädigungszahlung in Höhe von 26.000 Euro, legte der Verurteilte Rechtsmittel ein.
Zunächst wandte er sich an den Oberlandesgerichtshof von Andalusien (TSJA) und später an den Obersten Gerichtshof. Seine Verteidigung argumentierte, es gebe keine ausreichenden Beweise für seine Identifizierung als Täter. Zudem vertrat sie die Auffassung, die Tat müsse als Körperverletzung und nicht als versuchter Totschlag klassifiziert werden.
Oberster Gerichtshof weist Revision zurück
Das höchste spanische Gericht folgte diesen Argumenten nicht. Wie aus der veröffentlichten Entscheidung hervorgeht, bestätigten die Richter die Schlussfolgerungen der Vorinstanzen in vollem Umfang. Sie verwiesen darauf, dass das Opfer den Angreifer vom ersten Moment an eindeutig identifiziert habe und eine vorherige Bekanntschaft zwischen beiden Parteien bestand.
Darüber hinaus stellten die Richter klar, dass die Tatumstände – die Verwendung einer Stichwaffe und die gezielten Angriffe auf lebenswichtige Körperregionen – die Annahme einer Tötungsabsicht hinreichend belegen. Diese Bewertung rechtfertige die Einstufung als versuchten Totschlag. Mit dieser Entscheidung tritt die Haftstrafe nun in Kraft.
Quelle: Urteilsbegründung des Tribunal Supremo, Akten der Audiencia Provincial de Málaga.
Quelle: axarquiaplus.es