Sevilla: Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen IT-Experten einstellen

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Sevilla: Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen IT-Experten einstellen

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Kein strafbares Eindringen in den Berufsstand

Die Staatsanwaltschaft in Sevilla hat die Einstellung des Verfahrens gegen den Geschäftsführer des Technologieunternehmens Lazarus Technology beantragt. Gegen den Mann war wegen des Verdachts der unrechtmäßigen Ausübung eines geschützten Berufs ermittelt worden. Hintergrund war seine Arbeit an der Auswertung des Mobiltelefons von Miguel Carcaño im Fall des verschwundenen Mädchens Marta del Castillo.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Anzeige des Berufsverbands der Technischen Informatikingenieure Andalusiens (CPITIA). Der Verband argumentierte, der Beschuldigte habe bei der Suche nach der Leiche von Marta del Castillo als Sachverständiger für Forensische Informatik agiert. Diese Tätigkeit sei jedoch ausschließlich Absolventen eines Ingenieursstudiengangs für Informatik vorbehalten. Der Verband betonte, der Mann besitze keine in Spanien gültige akademische Qualifikation, habe seine Rolle vor Gericht und in den Medien aber wiederholt behauptet.

Fehlende Regulierung als zentrales Argument

Wie die Nachrichtenagentur Europa Press aus dem Antrag der Behörde berichtet, stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein grundlegendes Argument: Anders als bei traditionellen Ingenieursdisziplinen wie dem Bauwesen oder der Telekommunikation handele es sich bei der Informatik in Spanien nicht um einen gesetzlich regulierten Beruf. Der Verband der spanischen Informatikingenieure räume auf seiner eigenen Website ein, dass sich die Branche seit Jahrzehnten in einem regulatorischen Ausnahmezustand befinde.

Darüber hinaus verweist die Anklagebehörde auf die Strafprozessordnung. Diese erlaube es dem ermittelnden Richter ausdrücklich, sowohl staatlich anerkannte als auch nicht titulierte Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund sei die Tätigkeit des Angeklagten gedeckt, da sie nicht zu den Bereichen gehöre, die ausdrücklich den Ingenieuren für technische Informatik vorbehalten seien.

Verband forderte beschleunigtes Verfahren

Erst vor wenigen Wochen hatte der Dekan des CPITIA, Pedro de la Torre, auf eine beschleunigte Bearbeitung des Falls gedrängt. Er hoffte offenbar auf eine schnelle gerichtliche Klärung. De la Torre kritisierte zudem, dass der Unternehmer weiterhin öffentlich seine Dienste anbiete und sich in den Medien wiederholt als forensischer IT-Gutachter bezeichne – eine Qualifikation, die aus Sicht des Verbands keine offizielle Grundlage hat.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bedeutet nicht das endgültige Aus für das Verfahren, sondern ist ein Antrag an das zuständige Gericht, das nun über die Zukunft der Ermittlungen befinden muss.


Quelle: europapress.es

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