Schütze nach Attacke auf TV-Mitarbeiter identifiziert

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Granada

Schütze nach Attacke auf TV-Mitarbeiter identifiziert

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Nächtlicher Angriff im Gewerbegebiet

Es war kurz nach Mitternacht, als im Polygono Industrial El Florío der Alltag eines 49-jährigen Technikers zum Albtraum wurde. Ein weißes Sportfahrzeug stoppte mitten auf der Fahrbahn, aus dem Fenster fielen Schüsse. Drei Schüsse aus einer Schrot- oder Druckluftwaffe, wie die Ermittlungen später ergaben. Einer davon traf den Mann, der für die städtische Fernsehgesellschaft Granadas arbeitet, im Bein- oder Oberkörperbereich und verletzte ihn leicht. Ein weiterer Projektil beschädigte einen geparkten Pkw.

Ermittlungserfolg nach akribischer Spurensuche

Fast vier Wochen lang tappten die Beamten der UDEV I der Provinzbrigade für Kriminalpolizei im Dunkeln – doch nun meldet die Polizei einen Durchbruch. Wie die Ermittler mitteilen, konnten sie durch eine Kombination aus technischer Spurenanalyse, Zeugenbefragungen und operativen Maßnahmen einen 19-jährigen Granadiner als mutmaßlichen Täter identifizieren. Überraschend: Der junge Mann, der bislang keinerlei polizeiliche Vorgeschichte hat, könnte nach Ansicht von Ermittlern aus einer Laune heraus gehandelt haben.

Prekäre Sicherheitslage am Arbeitsplatz

Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Sicherheit von Medienschaffenden – nicht nur in Konfliktgebieten, sondern auch im vermeintlich friedlichen Hinterland. Dass ein Fernsehmensch nachts im Industriegebiet zur Zielscheibe wird, ist ein Alarmzeichen. Die Gewerkschaften fordern bereits seit Jahren bessere Schutzmaßnahmen für Journalisten und Techniker, insbesondere bei Außenterminen und nächtlichen Einsätzen. Wer glaubt, solche Vorfälle seien Einzelfälle, irrt: Laut der Rechercheplattform "Periodistas en Español" wurden allein in Andalusien in den letzten fünf Jahren über 30 Angriffe auf Medienschaffende registriert, viele davon mit Waffen oder Gegenständen.

Verfahren wird eingeleitet

Die Ermittlungsakten liegen nun der zuständigen Justizbehörde vor. Bewertet werden die Schüsse als Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung und Sachbeschädigung – eine Einordnung, die angesichts des Einsatzes einer potenziell tödlichen Waffe auf offener Straße zumindest diskussionswürdig erscheint. Kritiker könnten argumentieren, dass versuchte Tötung oder zumindest gefährliche Körperverletzung angemessener gewesen wäre, doch das Gesetz sieht bei fehlender Tötungsabsicht und geringer Verletzungsschwere offenbar eine mildere Einstufung vor.

Wer in einer Nacht mit einem schnellen Auto durch ein Gewerbegebiet fährt und auf Menschen zielt, der signalisiert eine Gefahr, die man nicht unterschätzen sollte. Dass die Polizei hier zügig und professionell ermittelt hat, ist zu loben – aber es bleibt ein schaler Beigeschmack, dass ein solcher Angriff als Bagatelle abgetan werden könnte. Die Opfer solcher Taten verdienen mehr als nur eine symbolische Verurteilung.


Quelle: europapress.es

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