
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Richterin erzwingt Identifizierung von Polizisten
Schlag auf den Kopf: Justiz stellt sich hinter die Pressefreiheit
Die Botschaft aus dem Gerichtssaal ist unmissverständlich: Wer Journalisten bei ihrer Arbeit angreift, muss mit Konsequenzen rechnen. Die zuständige Richterin in Palma hat die Nationalpolizei per Gerichtsbeschluss dazu verdonnert, den Beamten zu benennen, der am 26. Juli einem Pressefotografen einen Schlag mit dem Schlagstock versetzte. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Europa Press unter Berufung auf Verfahrenskreise.
Ein Angriff auf die vierte Gewalt
Man stelle sich die Szene vor: Ein freiberuflicher Fotograf, ausgestattet mit Kamera und Handy, positioniert sich hinter einem Abfallbehälter, um die zweite Welle der Polizeikessel bei der Anti-Tourismus-Demo festzuhalten. Seine Absicht ist dokumentarischer Natur, seine Ausrüstung für jeden sichtbar. Und dennoch – oder gerade deshalb – läuft ein Beamter der Bereitschaftspolizei (UIP) auf ihn zu und schlägt ihm mit einer offenbar ausziehbaren Schlagstockvariante auf den Kopf. Nicht etwa, weil der Fotograf eine Gefahr dargestellt hätte, sondern weil er seiner Arbeit nachging. Der Mann hatte weder Gegenstände geworfen noch Drohungen ausgestoßen, wie er in seiner Anzeige betont.
Beweise, die unter die Haut gehen
Der Fotograf, der sich bewusst gegen die angebotene Rechtshilfe der Organisatoren der Plattform "Menys Turisme, Més Vida" entschied, um seine Rolle als neutraler Beobachter zu wahren, hat dem Gericht eine lückenlose Beweiskette vorgelegt. Neben Videoaufnahmen und Fotos der Eskalation dokumentieren ärztliche Atteste die Verletzungen. Die Botschaft an all jene, die behaupten, hier stehe Aussage gegen Aussage: Die Bilder lügen nicht.
Die Anklagepunkte sind schwerwiegend und sprechen für sich: Körperverletzung, Verletzung der moralischen Integrität sowie Behinderung der Ausübung bürgerlicher Rechte. Genau darum geht es hier – nicht um eine Randnotiz eines heißen Sommers, sondern um die grundsätzliche Frage, ob Polizeigewalt in diesem Land dazu dient, unliebsame Berichterstattung zu verhindern.
Während die Behörden nun die interne Identifizierung des Schlägers vornehmen müssen, bleibt die eigentliche Frage offen: Handelte es sich um einen Einzelfall, oder ist die Missachtung der Pressefreiheit inzwischen Teil der Einsatzdoktrin geworden? Die Justiz scheint zumindest entschlossen, diese Frage nicht im Dunkeln zu lassen. Der Beschluss aus Palma sendet ein klares Signal an alle Uniformträger: Die vierte Gewalt ist kein Freiwild, und ihre Rechte werden verteidigt – notfalls auch gegen den Staat selbst. Die Ermittlungen werden zeigen, ob dieser Fall nun exemplarisch für ein Umdenken steht oder ein Tropfen auf den heißen Stein bleibt.
Quelle: europapress.es